14062/J XXIV. GP
Eingelangt am 19.02.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Zanger, Vock
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Tierrettung
In zahlreichen Bundesländern wird immer wieder um die Aufgabe der Tierrettung diskutiert, die aufgefundene und zumeist verletzte Tiere an die jeweiligen Tierverwahrer überbringt. Die dabei entstehenden Kosten sind nicht immer klar gedeckt.
§30 (1) Tierschutzgesetz lautet: „Die Behörde hat - soweit eine Übergabe an den Halter nicht in Betracht kommt - Vorsorge zu treffen, dass entlaufene, ausgesetzte, zurückgelassene sowie von der Behörde beschlagnahmte oder abgenommene Tiere an Personen, Institutionen und Vereinigungen übergeben werden, die eine Tierhaltung im Sinne dieses Bundesgesetzes gewährleisten können. Diese Personen, Vereinigungen oder Institutionen (im Folgenden: Verwahrer) haben die Pflichten eines Halters.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende
ANFRAGE