14076/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.02.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde an den/die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Software zur Verwaltung der Modularen Oberstufe

BEGRÜNDUNG

 

Gemäß BGBl. I Nr. 9/2012 vom 14.2.2012 wurde für Herbst 2017 die Oberstufe neu im modularen System eingeführt. Dies bedeutet auch im organisatorischen Bereich eine massive Veränderung für die Schulen. So erhält jedeR SchülerIn pro Semester ein Zeugnis und nicht wie bisher eine Schulnachricht nach Ende des ersten Semesters im Schuljahr. Die SchülerInnen müssen jedes Semester positiv abschließen und gegebenenfalls eine Prüfung über negativ beurteilte Module ablegen. Außerdem sollen mit der Einführung der Oberstufe neu das Fördersystem geändert und Coaches eingeführt werden.

Dies alles muss in einem neu gestalteten SchülerInnenverwaltungsprogramm dokumentiert werden. Dieses Programm muss bis zum Beginn des nächsten Schuljahres bereitgestellt werden, da sich schon eine große Zahl von Schulen in Schulversuchen zur Oberstufe neu befindet. Bis zur verpflichtenden Umsetzung der Oberstufe neu an allen Schulen im Herbst 2017 muss das Programm voll funktionstüchtig und erprobt sein, damit es allen Schulen zur Verfügung gestellt werden kann. Aus den genannten Gründen muss ein neues SchülerInnenverwaltungsprogramm ein vordringliches Projekt des Ministeriums sein.

Zusätzlich gibt es bereits jetzt Schulen, die in modularisierter Form organisiert sind - beispielsweise die Kollegs oder Schulen für Berufstätige am Abend. Auch diese Schulen würden von einem anforderungsgerechten Programm profitieren.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE

 

1)    Ist gewährleistet, dass bis zum Beginn des nächsten Schuljahres den Schulen ein funktionierendes SchülerInnenverwaltungsprogramm für die Oberstufe neu zur Verfügung gestellt wird?

 

2)    Wird es den Schulen möglich sein, mit Hilfe dieses Programms, alle im BGBl. I Nr. 9/2012 genannten Erfordernisse zu erfüllen?

 

3)    Bis zu welchem Termin werden insbesondere die Schulversuchsschulen mit modularisierter Oberstufe rechtzeitig über das neue Programm informiert bzw. in das Programm eingeschult?