1408/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.03.2009
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Anfrage

der Abg. Mag. Unterreiner

und anderer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Erweiterungspläne MAK

 

Der Direktor des MAK, Peter Noever präsentierte am 03.02.2009 anlässlich einer Pressekonferenz Erweiterungspläne für das von ihm geleitete Museum mit einem Gesamtkostenvolumen von rund 40 Millionen Euro. Neben Umbauten im Haus am Ring (15 Mio. Euro) soll eine "Überplattung" des Wienflusses (MAK-Plattform, acht Mio. Euro), ein fahrbaren Kran mit beweglichen Containern für die Präsentation und Intervention von Kunst, Design und Architektur sowie ein Kunst-Schaulager (MAK Terminal, 17 Mio. Euro) errichtet werden.

 

Ob und welche Finanzierungszusagen des zuständigen Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur für eine Realisierung dieser Pläne bestehen, wurde bisher nicht präzisiert.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die zuständige Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur nachfolgende

 

Anfrage:

  1. Sind Ihnen die Pläne des Direktors des MAK, Peter Noever betreffend Erweiterungspläne MAK bekannt?
  2. Gibt es bezüglich der Erweiterungspläne eine Studie, die solche Baumaßnahmen überhaupt rechtfertigt?
  3. Wurden Ihnen diese bereits offiziell durch die Direktion des MAK präsentiert?
  4. Welche kulturpolitische Haltung nehmen Sie als ressortzuständige Bundesministerin diesen Plänen gegenüber ein?
  5. Finden diese Pläne insbesondere im Bezug auf die Gesamtstrategie des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur im Museumsbereich eine entsprechende Deckung?
  6. Mit welchem Zeitrahmen rechnen Sie als ressortzuständige Bundesministerin für eine vollständige Realisierung?

 

  1. Mit welchen Gesamtkosten rechen Sie als ressortzuständige Bundesministerin bei einer vollständigen Realisierung dieser Pläne?
  2. Gibt es in den Budgets 2009-2013 bereits entsprechende Mittel für die Realisierung dieser Erweiterungspläne?
  3. Sind diese Pläne mit denkmalschutzrechtlichen Normen im Bezug auf Ensembleschutz des MAK bzw. des Wien-Fluss vereinbar?