14086/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.02.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Dauer von Besuchsrechts- und Obsorgeanträgen bei Gerichten sowie Rechtsmittelverfahren zum Stichtag 27.02.2013

 

Mit der AB 11714/XXIV.GP vom 13.08.2012 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier letztmalig zur gleichlautenden Anfrage beantwortet.

 

Aus systematischen Gründen werden dieselben Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen zum Stichtag 27.02.2013 zu erhalten.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

 

1.      Wie viele Verfahren in Besuchrechts- und Obsorgeangelegenheiten nach dem Außerstreitgesetz waren zum Stichtag 27.02.2013 bei allen österreichischen Gerichten, sowohl bei Bezirksgerichten als auch bei Rechtsmittelgerichten anhängig (Aufschlüsselung nach Gerichten)?

2.      Wie viele dieser Verfahren waren zum Stichtag 27.02.2013 länger als 1 Jahr anhängig (Aufschlüsselung auf Gerichte)?

3.      Wie viele dieser Verfahren waren zum Stichtag 27.02.2013   länger als 2 Jahre anhängig (Aufschlüsselung auf Gerichte)?


4.      Wie viele dieser Verfahren waren zum Stichtag 27.02.2013  länger als 3 Jahre anhängig (Aufschlüsselung auf Gerichte)?

5.      Wie viele dieser Verfahren waren zum Stichtag 27.02.2013 länger als 4 Jahre anhängig (Aufschlüsselung auf Gerichte)?

 

6.      Wie viele dieser Verfahren waren zum Stichtag 27.02.2013 länger als 5 Jahre anhängig (Aufschlüsselung auf Gerichte)?

7.      Wie viele Rechtsmittelverfahren in Besuchsrechts- und Obsorgeangelegenheiten waren zum Stichtag 27.02.2013 länger als 1 Jahre anhängig (Aufschlüsselung auf Rechtsmittelgerichte)?

8.      Wie viele Rechtsmittelverfahren in Besuchsrechts- und Obsorgeangelegenheiten waren zum Stichtag 27.02.2013 länger als 2 Jahre anhängig (Aufschlüsselung auf Rechtsmittelgerichte)?

9.      Wie viele Rechtsmittelverfahren in Besuchsrechts- und Obsorgeangelegenheiten waren zum Stichtag 30.06.2012 länger als 3 Jahre anhängig (Aufschlüsselung auf Rechtsmittelgerichte)?

10.  Wie viele Rechtsmittelverfahren in Besuchsrechts- und Obsorgeangelegenheiten waren zum Stichtag 27.02.2013 länger als 4 Jahre anhängig (Aufschlüsselung auf Rechtsmittelgerichte)?

 

11.  Wie viele Rechtsmittelverfahren in Besuchsrechts- und Obsorgeangelegenheiten waren zum Stichtag 27.02.2013 länger als 5 Jahre anhängig (Aufschlüsselung auf Rechtsmittelgerichte)?

12.  Wie viele gerichtlich verordnete Zwangsmittel nach § 79 Abs. AußStrG wurden in den Jahren 2010, 2011 und 2012 bei Besuchsrechtsverfahren verhängt (Aufschlüsselung auf Jahre und auf Gerichte)?
Welche Zwangsmittel waren dies?

Wie viele davon betrafen Männer, wie viele davon Frauen?


13.  Welche konkreten Erfolge konnten durch den Einsatz von Zwangsmitteln in diesen drei Jahren erzielt werden?

Wie viele davon waren erfolglos (jeweils Aufschlüsselung auf Jahre und auf Gerichte)?

 

14.  In wie vielen Fällen wurde in diesen 3 Jahren zivilrechtliche Ansprüche aus vereitelten Besuchen geltend gemacht (Aufschlüsselung auf Jahre)?

15.  Welche Judikatur liegt dazu vor?

16.  Wie viele gerichtlich verordnete Zwangsmittel nach § 79 Abs. AußStrG wurden in den Jahren 2010, 2011 und 2012 bei Obsorgeverfahren verhängt (Aufschlüsselung auf Jahre und auf Gerichte)?
Welche Zwangsmittel waren dies?

Wie viele davon betrafen Männer, wie davon Frauen?

17.  Welche konkreten Erfolge durch den Einsatz von Zwangsmitteln in diesen drei Jahren erzielt werden?

Wie viele davon waren erfolglos (jeweils Aufschlüsselung auf Jahre und auf Gerichte)?