14094/J XXIV. GP
Eingelangt am 27.02.2013
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend „Ermittlungen und Anzeigen nach § 222 StGB (Tierquälerei) durch die Exekutive im Jahr 2012“
Mit der AB 10324/XXIV.GP vom 27.03.2012 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier zur gleichlautenden Anfrage beantwortet.
Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2012 zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2012 durch die Bundespolizei bzw. Sicherheitsbehörden wegen § 222 StGB u.a. Delikte ermittelt (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
2. Zu wie vielen Strafanzeigen nach § 222 StGB u.a. kam es im Jahr 2012 durch die Bundespolizei, Sicherheitsbehörden, Private, Interessenvertretungen oder andere Behörden (z.B. Veterinärverwaltung) (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
3.
In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2012 durch die Bundespolizei (bzw. Sicherheitsbehörden)
gegen TierschützerInnen, (z.B. wegen Besitzstörung,
Sachbeschädigung, Nötigung) ermittelt?
Wie viele Personen waren davon betroffen (Ersuche um Aufschlüsselung auf Bundesländern)?
4.
In wie
vielen Fällen wurden im Jahr 2012 durch die
Bundespolizei, Sicherheitsbehörden, TierschützerInnen gerichtlich
angezeigt (z.B. wegen Besitzstörung, Sachbeschädigung,
Nötigung)?
Wie viele Personen wurden angezeigt (Ersuche ebenfalls um Aufschlüsselung
auf Bundesländern)?
5.
Wie teilen sich diese Strafanzeigen auf?
Wie viele dieser Strafanzeigen wurden in diesen Jahren von Privaten,
Gewerbetreibenden, Bauern oder Tiertransportunternehmern gegen
TierschützerInnen erstattet (Aufschlüsselung nach diesen Gruppen)?