141/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.11.2008
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Auswirkungen des Haftentlastungspaket

 

Im Dezember 2007 hat der österreichische Nationalrat zahlreiche Gesetzesänderungen (Bundesgesetz mit dem das StGB, StVG, BHG und das JGG geändert werden) beschlossen, die auch als Haftentlastungspaket bezeichnet wurden.

 

In den Medien wurde bereits ein Anstieg der bedingten Entlassungen als Folge kolportiert. Laut dem Justizministerium hat sich die Zahl der bedingten Entlassungen im ersten Halbjahr 2008 im Gegensatz zu 2007 verdoppelt:

Im ersten Halbjahr 2007 wurden 923 Personen bedingt entlassen, im zweiten Halbjahr 2007 waren es 845 Personen. Im ersten Halbjahr 2008 wurden hingegen 1.584 Personen bedingt entlassen.

 

Als Alternative zu Ersatzfreiheitsstrafen sieht das Haftentlastungspaket die Möglichkeit von gemeinnütziger Arbeit vor. Die Gerichte haben im ersten Halbjahr 2008 bereits 1.500 Mal „Schwitzen statt Sitzen“ angeordnet.

 

Der Anstieg der bedingten Entlassungen ist justizpolitisch sinnvoll. Um aber den Erfolg dieser Maßnahme sicher zu stellen ist eine ausreichende Dotierung der Bewährungshilfe notwendig. Aus dem Haftentlastungspaket ergibt sich daher ein erhöhter Finanzierungsbedarf gegenüber dem Verein „Neustart“.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1. Wie viele bedingte Haftentlassungen wurden in den ersten drei Jahresquartalen in den Jahren 2005, 2006, 2007 und 2008 unter Auflage der Bewährungshilfe ausgesprochen?


2. Wie oft wurde in den ersten drei Jahresquartalen 2008 eine gemeinnützige Leistung statt einer Ersatzfreiheitsstrafe erfolgreich vermittelt?

 

3. Wie hoch war in den Jahren 2005, 2006, 2007 und 2008 jeweils die Durchführung der Bewährungshilfe durch den Verein „Neustart“ gemäß den bestehenden Verträgen durch das Justizministerium finanziert?

 

4. Welche Anfallszahlen im Bereich der Bewährungshilfe bei bedingter Entlassung wurden diesen vertragsgemäßen Subventionen jeweils in den Jahren 2005, 2006, 2007 und 2008 zu Grunde gelegt?

 

5. Wie hoch war für das Jahr 2008 die Vermittlung der gemeinnützigen Leistung statt einer Ersatzfreiheitsstrafe durch den Verein Neustart vom Justizministerium finanziert?

 

6. Welche Anfallszahlen im Bereich der Vermittlung der gemeinnützigen Leistung statt einer Ersatzfreiheitsstrafe bei bedingter Entlassung wurden diesen vertragsgemäßen Subventionen 2008 zu Grunde gelegt?