14109/J XXIV. GP
Eingelangt am 27.02.2013
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Anfrage
des Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend IP-Adressen des Entführers Wolfgang Priklopil
Der Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten, hat sich von Dezember 2011 bis Juni 2012 mit den Ermittlungen im Entführungsfall Natascha Kampusch befasst und tausende Aktenseiten durchgearbeitet, sowie zahlreiche Auskunftspersonen befragt. In einem abschließenden Kommuniqué wird festgehalten:
"Aus diesem Grund erscheint es dem Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten wünschenswert, wenn – auch im Lichte der Erörterungen dieses Unterausschusses – der Fall und die offen gebliebenen Fragen einer neuerlichen Evaluierung unter Einbeziehung externer Kriminalisten unterzogen würde.......daher empfiehlt der Unterausschuss dem Bundesministerium für innere Angelegenheiten und dem Bundesministerium für Justiz die Evaluierung der Ermittlungsarbeiten zum Fall „Kampusch“ durch Cold-Case-Spezialisten mit internationaler Beteiligung, etwa durch Experten des Bundeskriminalamtes der Bundesrepublik Deutschland oder des FBI der Vereinigten Staaten von Amerika."
Diese Empfehlung wurde von der Innenministerin und von der Justizministerin aufgegriffen, und in weiterer Folge bereits im Sommer eine neuerliche Evaluierungskommission eingesetzt. Da dem parlamentarischen Unterausschuss nicht alle notwendigen Akten vorgelegen sind, konnten viele offenen Fragen auch nicht ausreichend beantwortet werden. Im Kommuniqué ist dies eindrucksvoll nachzulesen: "...Dabei wurde die Arbeit des Unterausschusses durch den Umstand, dass ihm nicht alle Akten vorgelegen sind, erschwert ..."
Die Beantwortung (6410/AB) der Anfrage 6836/J vom 10.11.2010 bezüglich der IP-Adressen
212.152.143.254 und
212.152.138.168
welche dem Benutzer Wolfgang Priklopil zugewiesen werden konnten, wurde von der damaligen Bundesministerin für Justiz, Mag. Claudia Bandion-Ortner folgendermaßen beantwortet:
"Die Staatsanwaltschaft Innsbruck nimmt derzeit eine umfassende Prüfung der
staatsanwaltschaftlichen Ermittlungstätigkeit in der „Causa Kampusch“ vor. Ich
ersuche daher um Verständnis, dass ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu den in der
Anfrage angeführten Punkten keine detaillierten Auskünfte geben kann, da die
Staatsanwaltschaft Innsbruck im Zuge der Prüfung allenfalls auch diese
Informationen zu berücksichtigen haben wird und ich nicht den Anschein erwecken
möchte, das Prüfungsergebnis in dieser sensiblen Causa präjudizieren zu wollen.
Die Anfrage wurde an die Staatsanwaltschaft Innsbruck weitergeleitet, welche die
Verwertbarkeit der darin enthaltenen Informationen für die dort anhängigen
Auch aus den, dem Unterausschuss vorgelegten Akten, im Jahr 2012 konnte nicht geklärt werden, ob bzw. wann und von wem die beiden I-Adresse überprüft wurden. Auch entsprechende Befragungen blieben ergebnislos.
Dennoch wäre es von essentieller Bedeutung, ob es sich bei den beiden genannten IP-Adressen um sog. „fixe“ oder um „dynamische“ IP-Adressen handelte.
Die beiden IP-Adressen gehören heute zur IP-Range von Tele2. Im Oktober 2004 übernahm das schwedische Telekommunikationsunternehmen Tele2 AB den österreichischen Betreiber UTA zu 100%. Vor 2004 könnten die beiden Adressen entweder von UTA oder von Tele2 vergeben worden sein. Zum Zeitpunkt der Übernahme war UTA auf Business-Kunden (auch preislich) ausgerichtet, Tele2 hatte fast nur Privatkunden. Beide Unternehmen boten aber Pakete sowohl für Firmen als auch für private Haushalte an.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Wurden die beiden IP-Adressen in der Zwischenzeit überprüft?
2. Wenn nein, warum nicht?
3. Wenn nein, werden Sie diese Prüfung noch nachholen?
4. Wenn ja, handelte es sich bei den IP-Adressen 212.152.143.254 und 212.152.138.168 um fixe oder um dynamische Adressen?
5. Wenn es sich um fixe IP-Adressen handelt: Sind die entsprechenden Verträge sichergestellt worden, aus denen ersichtlich ist, ob für die jeweilige Adresse der Dienst zum Betreiben eines eigenen Servers freigeschaltet oder untersagt war?
6. An welchen Telefonanschlüssen und an welchen Wohnadressen wurden die Internet-Modems der beiden IPs installiert?
7. Wurde das Ergebnis der derzeit tätigen Evaluierungskommission mit Mitgliedern des FBI und des BKA Wiesbaden weitergeleitet?
8. Wenn nein, warum nicht?
9. Wenn nein, werden Sie dies nachholen?
10. Hat die derzeit tätige Evaluierungskommission mit Mitgliedern des FBI und des BKA Wiesbaden von sich aus diese Überprüfung angefordert?
11. Wenn ja, wann genau?