14112/J XXIV. GP
Eingelangt am 27.02.2013
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Susanne Winter
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend „Kunstfehler“ am Landeskrankenhaus Feldkirch
Elmar B. ein Patient aus Vorarlberg musste sich am Landeskrankenhaus Feldkirch/Vorarlberg einem medizinischen Eingriff im Bereich der Bandscheiben unterziehen. Im Zuge der Operation kam es zu Komplikationen, die durch den Patienten als unsachgemäße Behandlung empfunden wurden. Der Patient wandte sich an die zuständigen Stellen des Landeskrankenhauses, aber auch an den politisch für das Landesgesundheitswesen zuständigen damaligen Landesrat Markus Wallner (ÖVP), heute Landeshauptmann von Vorarlberg.
Ein Eingeständnis einer Fehlbehandlung im Zuge der Operation, Wiedergutmachung oder Schadenersatz erhielt der Vorarlberger Patient bis heute nicht. Es kam in der Folge auch zu zivilgerichtlichen Auseinandersetzungen, wo die behandelnden Ärzte und das Landeskrankenhaus darauf beharrten, dass es zu keiner Fehlbehandlung gekommen sei.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat in einem Schriftwechsel vom Oktober 2012 mit dem betroffen Patienten bereits darauf hingewiesen, dass ein Behandlungsfehler durch die Ärzte und das LKH Feldkirch nach der geschilderten Sachlage in Betracht zu ziehen seien und dass es dafür auch Sanktionsmöglichkeiten nach dem Ärztegesetz gebe.
Der betroffene Patient hat nunmehr am 9. Jänner 2013 auch Strafanzeige gegen eine Reihe von Ärzten sowie die politisch Verantwortlichen, d.h. Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) und Gesundheitslandesrat Christian Bernhard (ÖVP), eingebracht.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Welchen Stand hat das Ermittlungsverfahren der Landespolizeidirektion Vorarlberg gegen die in der Strafanzeige vom 9. Jänner 2013 genannten Personen?
2. Wurden bereits alle in der Anzeige genannten Beschuldigten vernommen?
3. Wurden bereits alle Beweise im LKH Feldkirch sichergestellt?
4. Wurden bereits Zeugen und Auskunftspersonen über die seinerzeitige Behandlung des Patienten B. vernommen?
5. Wurde von der Landespolizeidirektion Vorarlberg bereits ein Bericht an die Staatsanwaltschaft Feldkirch übermittelt?