14114/J XXIV. GP

Eingelangt am 27.02.2013
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Susanne Winter 

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend  „Kunstfehler“ am Landeskrankenhaus Feldkirch

 

Elmar B., ein Patient aus Vorarlberg, musste sich am Landeskrankenhaus Feldkirch/Vorarlberg einem medizinischen Eingriff im Bereich der Bandscheiben unterziehen. Im Zuge der Operation kam es zu Komplikationen, die durch den Patienten als unsachgemäße Behandlung empfunden wurden. Der Patient wandte sich an die zuständigen Stellen des Landeskrankenhauses, aber auch an den politisch für das Landesgesundheitswesen zuständigen damaligen Landesrat Markus Wallner (ÖVP), heute Landeshauptmann von Vorarlberg.

Ein Eingeständnis einer Fehlbehandlung im Zuge der Operation, Wiedergutmachung oder Schadenersatz erhielt der Vorarlberger Patient bis heute nicht. Es kam in der Folge auch zu zivilgerichtlichen Auseinandersetzungen, wo die behandelnden Ärzte und das Landeskrankenhaus darauf beharrten, dass es zu keiner Fehlbehandlung gekommen sei.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat in einem Schriftwechsel vom Oktober 2012 mit dem betroffen Patienten bereits darauf hingewiesen, dass ein Behandlungsfehler durch die Ärzte und das LKH Feldkirch nach der geschilderten Sachlage in Betracht zu ziehen seien und dass es dafür auch Sanktionsmöglichkeiten nach dem Ärztegesetz gebe.

Der betroffene Patient hat nunmehr am 9. Jänner 2013 auch Strafanzeige gegen eine Reihe von Ärzten sowie die politisch Verantwortlichen, d.h.  Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) und Gesundheitslandesrat Christian Bernhard (ÖVP), eingebracht.

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an  den Bundesminister für Gesundheit nachfolgende

 


 

Anfrage

 

1.    Welche weiteren Maßnahmen kann der betroffene Patient neben der zivil- und strafrechtlichen Verfolgung dieses an ihm vollzogenen Behandlungsfehlers ergreifen, damit es zu einer Wiederherstellung seines Gesundheitszustandes bzw. einer Wiedergutmachung und eines Schadensausgleiches kommt?

2.    Auf welcher Rechtsgrundlage sind Landeskrankenanstalten und die behandelnden Ärzte dazu verpflichtet, hier Wiedergutmachung und Schadensausgleich zu leisten?

3.    Welche Möglichkeiten hat der Patient, standesrechtlich gegen jene Ärzte vorzugehen, die eine Fehlbehandlung an ihm vollzogen haben?

4.    Welche Möglichkeiten hat der Patient, auf der Grundlage eines Amtshaftungsverfahrens gegen das Land Vorarlberg als Landeskrankenanstaltenträger vorzugehen, um Wiedergutmachung und Schadensausgleich zu erhalten?

5.    Wie viele Behandlungsfehler sind seit 1998 am Landeskrankenhaus Feldkirch aufgetreten und statistisch beim Bundesministerium für Gesundheit erfasst?