14144/J XXIV. GP

Eingelangt am 27.02.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mario Kunasek,

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Entsendung des Notarztes des Jagdkommandos nach Mali

 

 

Ein Artikel im Kurier vom 08.02.2013 mit dem Titel „Letztes Heeres-Aufgebot für Mali“ lautet auszugsweise: „Ein Chirurg und ein Tierarzt sind das vorläufige Angebot des Bundesheeres für den Mali-Einsatz. Verteidigungsminister Norbert Darabos hatte freilich bei der Sicherheitskonferenz in München viel mehr versprochen und damit im Heer eine hektische Suche nach den letzten auslandsfähigen Militärärzten ausgelöst. (…) Außenminister und Vizekanzler Michael Spindelegger fordert seit Wochen eine Beteiligung des Bundesheeres bei der geplanten EU-Ausbildungsmission für die malische Armee. Verteidigungsminister Darabos lehnte ab mit dem Hinweis, dass die Kapazität des Bundesheeres mit derzeit 1500 Soldaten im Libanon, am Golan und auf dem Westbalkan „erschöpft“ sei – und blieb standhaft bis zur Münchner Sicherheitskonferenz am vergangenen Wochenende. Da war Mali ein Schwerpunktthema. Prompt verkündete der Minister, dass das Bundesheer zehn „Ärzte und Sanitäter des Bundesheer-Jagdkommandos“ entsenden werde. (...)Darabos’ spontane Erklärung war mit dem Generalstab nicht abgesprochen. Die Generäle erfuhren das aus dem Radio – und wunderten sich. Es gibt beim Jagdkommando nur einen Arzt. Schickt man den ein Jahr lang in die Wüste, ist das Jagdkommando in seiner Einsatzbereitschaft gefährdet. Weil ohne Notarzt darf man die Soldaten nicht entsenden. (…) Ministersprecher Stefan Hirsch wendet ein, dass man plane, trotz der Einwände der Generäle zusätzlich auch den Notarzt des Jagdkommandos, also insgesamt drei Ärzte inklusive Tierarzt, und vier Sanitäter zu entsenden.“  (Quelle: http://kurier.at/politik/inland/letztes-heeres-aufgebot-fuer-mali/3.247.441)

 

Konkret sollen: ein Stabsoffizier als Rechtsberater, ein Stabsoffizier um die Einhaltung der Hygienestandards zu überprüfen, ein Notarzt, ein Chirurg und vier Notfallsanitäter nach Mali entsendet werden. (Quelle: OTS 0026, 27.03.2013)

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

 

Anfrage:

 

1.            Wie viele Soldaten werden insgesamt nach Mali entsendet?

2.            Welcher Einheit gehört der, als Rechtsberater entsendete, Stabsoffizier an?

3.            Welche Auswirkungen hat seine Entsendung auf seine Einheit?

4.            Wie wird sein Fehlen kompensiert?

5.            Welcher Einheit gehört der, als Verantwortlicher für Hygienestandards  entsendete, Stabsoffizier an?

6.            Welche Auswirkungen hat seine Entsendung auf seine Einheit?

7.            Wie wird sein Fehlen kompensiert?

8.            Entspricht es der Wahrheit, dass der Notarzt des Jagdkommandos, trotz massiver Kritik der Generäle, nach Mali entsendet wird?

9.            Wenn ja, kann das Jagdkommando ohne Notarzt weiterhin in vollem Umfang eingesetzt werden?

10.         Wie wird der Ausfall des Notarztes des Jagdkommandos kompensiert?

11.         Welche konkreten Auswirkungen hat die Entsendung des Notarztes für die Einsatzfähigkeit des Jagdkommandos?

12.         Welcher Einheit gehört der entsendete Chirurg an?

13.         Welche Auswirkungen hat seine Entsendung auf seine Einheit?

14.         Wie wird sein Fehlen kompensiert?

15.         Welchen Einheiten gehören die vier entsendeten Notfallsanitäter an?

16.         Welche Auswirkungen hat deren Entsendung auf deren Einheiten?

17.         Wie wird deren Fehlen kompensiert?

18.         Welche Kosten entstehen insgesamt durch die Entsendung von Österreichischen Soldaten nach Mali?

19.         Welcher Zweck wird mit dieser Mission verfolgt?

20.         Warum änderten Sie Ihre Meinung über die Truppenentsendung nach Mali überraschenderweise auf der Münchner Sicherheitskonferenz?