14146/J XXIV. GP

Eingelangt am 27.02.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Hermann Krist, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Finanzen
Maga Drin Maria Fekter

betreffend Steuerrückstände in der Republik Österreich

Im Zuge der europaweit nach wie vor anhaltenden Debatte um die Schuldenbremse und der damit einhergehenden erforderlichen Einsparungsmaßnahmen in den jeweiligen Länderbudgets der kommenden Jahre scheint es zumindest auf nationaler Ebene dringend erforderlich, die jeweiligen Steueraufkommen näher zu durchleuchten.

Dies in vollem Bewusstsein, dass die Erreichung der angestrebten Budgetziele sowie die ins Auge gefasste Wiedererlangung der AAA Bonität auch auf nationaler Ebene Sparmaßnahmen erfordert, welche aber sicherlich nicht nur über Ausgabenkürzungen erfolgen dürfen, sondern auch einnahmenseitige Maßnahmen bedingen.

Daher ist ohne Wenn und Aber ein aktives und vor allem konsequentes Vorgehen gegen Steuerhinterziehung sowie das Schließen bestehender Lücken im Steuersystem unabdingbar.

Schenkt man nämlich in diesem Zusammenhang diversen Medienberichten Glauben, dann liefern die Steuerrückstände in Österreich teils erschreckende Ergebnisse, die mehr als zu hinterfragen sind.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

ANFRAGE

1.       Wie hoch sind die gesamten Steuerrückstände für das Jahr 2012

2.       Welcher Betrag entfällt davon auf die Einkommenssteuer ?

3.       Wie hoch ist der Anteil der Gesamtsteuerrückstände an Körperschaftssteuern?

4.       Wie unterteilen sich die KÖST Rückstände auf die juristischen Personen des privaten Rechts wie AG, GmbH's, Genossenschaften, Privatstiftungen, Vereine etc.?


5.       Wie hoch ist der KÖST Steuerrückstand von Gewerbebetrieben?

6.       Welcher Betrag ist im Jahr 2012 an Umsatzsteuer ausständig?

7.       Wie hoch ist der Anteil dieser Außenstände, der auf natürliche Personen zurückzuführen ist?

8.       Wie hoch sind die Außenstände der USt von Personengesellschaften wie OG, KG ? und

9.       wie hoch jene der Kapitalgesellschaften? bzw.

10.    jene USt Rückstände der Kleinstunternehmer?

11.    Wie hoch sind die Lohnsteuerrückstände im Jahr 2012?

12.    Wie hoch ist jener Steuerrückstandsbetrag, der auf Insolvenzverfahren zurückzuführen ist?

13.    In wie vielen Fällen hat die zuständige Behörde versucht die offenen Rückstände einzutreiben?

14.    Wie viele dieser Versuche waren davon ergebnislos?

15.    Worauf sind diese „Fehlversuche" zurückzuführen?

16.    Wie hoch ist die Gesamtzahl der einzelnen Steuerschuldner?

17.    In wie vielen Fällen davon erfolgte die Vorschreibung eines Säumniszuschlages?

18.    Wenn diese Zahl geringer ist als jene der Gesamt Steuerschuldner: Worauf ist diese Differenz zurückzuführen?

19.    Auslandsverluste im Rahmen der Gruppenbesteuerung: Ist es rechtlich verpflichtend, in der Körperschaftssteuererklärung eine entsprechende Kennzahl über die Höhe der verrechneten Auslandsverluste auszufüllen?

20.    Wenn Frage 19 zu bejahen ist: Wie hoch waren die Steuerausfälle in den Jahren 2007 bis 2012?

21.    Wenn Frage 19 mit nein zu beantworten ist: Was wollen Sie unternehmen, um zu gewährleisten damit wir künftig über genaue Daten darüber verfügen, welche Steuerausfälle sich aus der Geltendmachung von Auslandsverlusten im Rahmen der Gruppenbesteuerung ergeben?

22.    Mit welchen Mehreinnahmen ist durch diese gesetzlich notwendigen Maßnahme zu rechnen?