14148/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.02.2013
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Susanne Winter

und weiterer Abgeordneter

an den Bundeskanzler 

betreffend  Förderverein Volkshäuser Tirol

 

Laut Rechnungshof hat die SPÖ-Innsbruck Stadt eine Spende von 289.452,02 Euro vom Förderverein Volkshäuser Tirol erhalten. Diese Spende wurde gemäß § 6 Abs 5 Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien gegenüber dem Rechnungshof am 5. 12. 2012 angegeben.

 

Es liegt nahe, dass sich die Volkshäuser Tiroler mit diesem Betrag an der Wahlkampffinanzierung der SPÖ-Tirol bzw. der Bezirksorganisation SPÖ-Innsbruck-Stadt für die Landtagswahlen 2013 beteiligen.

 

Interessant ist dabei, wo der sich in Auflösung befindliche Förderverein diese beträchtliche Geldsumme her hat. Naheliegend scheint, dass es sich um Mittel aus den öffentlichen Fördertöpfen des Bundes, Landes Tirol bzw. der Stadt Innsbruck gehandelt hat. Die Vereinsorgane bestanden bisher aus SPÖ-Funktionären und SPÖ-Mitgliedern.

 

Daher richten die unterfertigen Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende

 

ANFRAGE

 

1.   Welche Fördermittel hat Ihr Ressort an den Förderverein Volkshäuser Tirol seit 2006 ausgeschüttet?

2.   Welche Fördermittel hat Ihr Ressort an andere Fördervereine oder Trägerorganisationen von Volkshäusern in Österreich seit 2006 ausgeschüttet?

3.   Für welche Vereinsaktivitäten wurden diese Fördermittel zugesprochen und verwendet?

4.   Welche Mittel wurden daraus an die SPÖ auf Bundes-, Landes- oder Gemeindeebene als Spende weitergeleitet?

5.   Wie beurteilen Sie die Weiterleitung von Vereinsmitteln durch die SPÖ-nahen Volkshäuser an die SPÖ?