14166/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.02.2013
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Dr. Karlsböck

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Gesundheit

 

betreffend  neuer  Leistungsanforderungen  an  die  Zahnambulatorien der Tiroler Gebietskrankenkasse

 

 

Durch die neuen gesetzlichen Regelungen könnten die Zahnambulatorien ihr Leistungsangebot massiv ausbauen. Beispielsweise ist es nun Zahnambulatorien erlaubt, Leistungen wie Zahnersatz oder Zahnimplantat anzubieten. Jedoch dürften viele Zahnambulatorien mit den bisher angeboten Leistungen voll ausgelastet sein. Darüber hinaus scheint es, dass auch die finanziellen Mitteln fehlen, um  diese zusätzlichen Leistungen überhaupt anbieten zu können.

 

Ein entsprechender online-Artikel, welcher unter http://vorarlberg.orf.at/m/news/stories/2560191/ abrufbar ist, lautet in entsprechenden Auszügen wie folgt:

 

"…Die Patienten würden bei Ambulatorien keine finanziellen Vorteile erhalten, so der Obmann der Vorarlberger Gebietskrankenkasse, Manfred Brunner, weil Ambulatorien gleich wie Vertragsärzte abrechnen müssten. Die Ambulatorien sind ausgelastet. Deshalb werden diese Leistungen nicht angeboten, so Brunner…

 

Ein weiterer online-Artikel, welcher unter http://www.dental-tribune.com/articles/news/austria/11743_zahnambulatorien_nein_zum_leistungskatalog.html  abrufbar ist, beleuchtet ebenfalls die Umsetzungsproblematik der Leistungsausweitung:

 

"…Die Ambulatoriums-Spitzen bei den Gebietskrankenkassen sehen sich nicht in der Lage, den Anforderungen in der Versorgung aus einem erweiterten Leistungskatalog heraus gerecht zu werden (…)

 

„Mehr als ausreichend und medizinisch unbedingt notwendig“, heißt es intern, geht nicht. (…)

 

Für Gesundheitsminister Stöger ist die Verweigerungshaltung von Ambulatorien ein schwerer politischer Rückschlag im Sanierungsbestreben dieser Kasseneinrichtungen. Weil sie glauben, seine Hilfe nicht umsetzen zu können, aber andererseits mit dem bisherigen Kassenkatalog wirtschaftlich nicht zurechtkommen, wie die internen Klagen über Defizite bestätigen, drohen künftig Ambulatoriumsschließungen...“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

ANFRAGE

 

  1. Wie viele Zahnambulatorien werden von der Krankenkasse betrieben?

 

    1. Wie viele Behandlungsstühle haben diese Ambulatorien?

 

  1. Wie hoch waren die Defizite der jeweiligen Zahnambulatorien in den letzten drei Jahren?

 

  1. Sind Schließungen von Zahnambulatorien geplant?

 

    1. Wenn ja, welche Zahnambulatorien sind davon betroffen und wie sehen die diesbezüglichen Überlegungen im Detail aus?

 

  1. Werden in diesen Zahnambulatorien bereits Leistungen aus dem erweiterten Leistungskatalog angeboten?

 

    1. Wenn ja, wie werden diese abgerechnet und liegen diese unterhalb der Preise von Vertragszahnärzten?
    2. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Wie viele Zahnärzte arbeiten in den jeweiligen Zahnambulatorien?

 

    1. Welchem Kollektivvertrag unterliegen die angestellten Zahnärzte und welche Brutto-Jahreseinkommen sind hier vorgesehen?
    2. Welche Nebenbeschäftigungen haben die angestellten Zahnärzte und sind diese mit der Anstellung vereinbar?
    3. Existiert in diesen Ambulatorien  ein Zahnärztemangel?
    4. Wenn ja, worauf ist dieser zurückzuführen?