14166/J XXIV. GP
Eingelangt am 28.02.2013
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dr. Karlsböck
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend neuer Leistungsanforderungen an die Zahnambulatorien der Tiroler Gebietskrankenkasse
Durch die neuen gesetzlichen Regelungen könnten die Zahnambulatorien ihr Leistungsangebot massiv ausbauen. Beispielsweise ist es nun Zahnambulatorien erlaubt, Leistungen wie Zahnersatz oder Zahnimplantat anzubieten. Jedoch dürften viele Zahnambulatorien mit den bisher angeboten Leistungen voll ausgelastet sein. Darüber hinaus scheint es, dass auch die finanziellen Mitteln fehlen, um diese zusätzlichen Leistungen überhaupt anbieten zu können.
Ein entsprechender online-Artikel, welcher unter http://vorarlberg.orf.at/m/news/stories/2560191/ abrufbar ist, lautet in entsprechenden Auszügen wie folgt:
"…Die Patienten würden bei Ambulatorien keine finanziellen Vorteile erhalten, so der Obmann der Vorarlberger Gebietskrankenkasse, Manfred Brunner, weil Ambulatorien gleich wie Vertragsärzte abrechnen müssten. Die Ambulatorien sind ausgelastet. Deshalb werden diese Leistungen nicht angeboten, so Brunner…“
Ein weiterer online-Artikel, welcher unter http://www.dental-tribune.com/articles/news/austria/11743_zahnambulatorien_nein_zum_leistungskatalog.html abrufbar ist, beleuchtet ebenfalls die Umsetzungsproblematik der Leistungsausweitung:
"…Die Ambulatoriums-Spitzen bei den Gebietskrankenkassen sehen sich nicht in der Lage, den Anforderungen in der Versorgung aus einem erweiterten Leistungskatalog heraus gerecht zu werden (…)
„Mehr als ausreichend und medizinisch unbedingt notwendig“, heißt es intern, geht nicht. (…)
Für Gesundheitsminister Stöger ist die Verweigerungshaltung von Ambulatorien ein schwerer politischer Rückschlag im Sanierungsbestreben dieser Kasseneinrichtungen. Weil sie glauben, seine Hilfe nicht umsetzen zu können, aber andererseits mit dem bisherigen Kassenkatalog wirtschaftlich nicht zurechtkommen, wie die internen Klagen über Defizite bestätigen, drohen künftig Ambulatoriumsschließungen...“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende
ANFRAGE