14177/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.02.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Werner Neubauer, Werner Herbert

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst

 

betreffend Pensionssicherungsbeitrag

Ehemalige Bundes- und Landesbedienstete zahlen einen bestimmten Prozentsatz ihres Ruhegenusses als sogenannten „Pensionssicherungsbeitrag“ (in der Folge PSiB bezeichnet). Dieser ist nicht bei allen Beamtengruppen gleich und benachteiligt diese enorm gegenüber ASVG-Pensionisten. Zusätzlich wird auch bei Witwen- und Waisenrenten der Pensionssicherungsbeitrag abgezogen, damit werden ohnehin schon soziale Härtefälle zusätzlich belastet.

Die Pensionsdynamik, die man damit erhalten wollte, ist bereits vor vielen Jahren weggefallen - im Jahr 1999 hat die Entkoppelung stattgefunden. Das heißt, die Pensionen der Beamten und ÖBB-Bediensteten (die übrigens einen höheren Pensionssicherungsbeitrag zahlen) werden seit damals im gleichen Ausmaß angepasst, wie jene nach dem ASVG. Genau genommen bleibt seit dieser „Harmonisierung“ den Ruhestandsbeamten netto weniger als den Beziehern von ASVG-Pensionen der gleichen Höhe, weil sich der Pensionssicherungsbeitrag negativ auswirkt.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst folgende

 

 

Anfrage

  1. Welchen Zweck hat man mit der Einführung des Pensionssicherungsbeitrages verfolgt?
  2. Welche Gruppe von Beamten zahlt seit der Einführung einen PSiB?
  3. Wie hoch war damals bei der Einführung der Beitrag bei den einzelnen Gruppen?
  4. Wie hoch ist dieser Beitrag bei jeweils welcher Gruppe heute?
  5. Welche Personengruppen, neben den Beamten, zahlen ebenfalls einen solchen PSiB?
  6. Welche Überlegungen und Berechnungen lagen der Festsetzung der Beiträge zu Grunde?
  7. Wo wurde bzw. wird die Einhebung des PSiB gesetzlich geregelt?
  8. Ist die Zweckwidmung des PSiB geregelt?
  9. Wurden die Beiträge den sich im Laufe der Jahre verändernden Gegebenheiten und Rahmenbedingungen angepasst?
    1. Wenn ja, in welcher Form?
    2. Wenn nein, warum nicht?
    3. Hätte eine laufende Anpassung der Beiträge auf die sich verändernden Rahmenbedingungen nicht mittlerweile ein Auslaufen des Pensionssicherungsbeitrags zur Folge haben müssen?
    4. Wenn nein, warum nicht
  10. Welche Gruppe hat seit 1999 wie viel Prozent an Pensionssicherungsbeitrag bezahlt?
  11. Welche Summe wird seit 1999 jährlich durch diesen Beitrag eingenommen?
  12. Welchem Verwendungszweck wurden diese Einnahmen seit der Einführung (Anführung je Jahr) zugeführt?

 

13. Wurden oder werden seit Einführung des PSiB die Bauernpensionen, die einen Bundeszuschuss von 85% benötigen durch den PSiB finanziert oder mitfinanziert?

 

14. Wurden oder werden seit Einführung des PSiB die Pensionsversicherung der Gewerbetreibenden, zur der der Staat 50% beisteuert, finanziert oder mitfinanziert?

 

  1. Was rechtfertigt eigentlich die Einhebung des PSiB selbst bei Witwen- und Waisenrenten?

 

  1. Wird seitens der Bundesregierung daran gedacht, den PSiB auslaufen zu lassen und gegebenenfalls wann sollte dies dann der Fall sein?
  2.  Sollte der PSiB als Auslaufmodell samt Ablaufdatum angesehen werden,  wie  wirkt sich dies auf die Bestimmungen der Dienstrechtsnovelle bei einem freiwilligen, längeren Verbleib im Dienststand aus.