14177/J XXIV. GP
Eingelangt am 28.02.2013
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Anfrage
der Abgeordneten Werner Neubauer, Werner Herbert
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst
betreffend Pensionssicherungsbeitrag
Ehemalige Bundes- und Landesbedienstete zahlen einen bestimmten Prozentsatz ihres Ruhegenusses als sogenannten „Pensionssicherungsbeitrag“ (in der Folge PSiB bezeichnet). Dieser ist nicht bei allen Beamtengruppen gleich und benachteiligt diese enorm gegenüber ASVG-Pensionisten. Zusätzlich wird auch bei Witwen- und Waisenrenten der Pensionssicherungsbeitrag abgezogen, damit werden ohnehin schon soziale Härtefälle zusätzlich belastet.
Die Pensionsdynamik, die man damit erhalten wollte, ist bereits vor vielen Jahren weggefallen - im Jahr 1999 hat die Entkoppelung stattgefunden. Das heißt, die Pensionen der Beamten und ÖBB-Bediensteten (die übrigens einen höheren Pensionssicherungsbeitrag zahlen) werden seit damals im gleichen Ausmaß angepasst, wie jene nach dem ASVG. Genau genommen bleibt seit dieser „Harmonisierung“ den Ruhestandsbeamten netto weniger als den Beziehern von ASVG-Pensionen der gleichen Höhe, weil sich der Pensionssicherungsbeitrag negativ auswirkt.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst folgende
Anfrage
13. Wurden oder werden seit Einführung des PSiB die Bauernpensionen, die einen Bundeszuschuss von 85% benötigen durch den PSiB finanziert oder mitfinanziert?
14. Wurden oder werden seit Einführung des PSiB die Pensionsversicherung der Gewerbetreibenden, zur der der Staat 50% beisteuert, finanziert oder mitfinanziert?