14178/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.02.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Werner Neubauer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

 

betreffend illegale Abhöraktionen in den Räumlichkeiten der Südtiroler Landesregierung

Wie man Medienberichten der letzten Tage entnehmen konnte, haben Experten festgestellt, dass in den Räumlichkeiten der Südtiroler Landesregierung die Büros von Landesräten abgehört wurden. Damit werden nicht nur Persönlichkeitsrechte eklatant verletzt, sondern sind derartige Vorgehensweisen demokratiepolitisch höchst bedenklich. Doch damit nicht genug, wird nun noch von Seiten der Staatsanwaltschaft eine zweifache Täter-Opfer Umkehr betrieben: einerseits will Oberstaatsanwalt Rispoli prüfen, ob die Verwendung öffentlicher Gelder zur Aufdeckung der Lauschangriffe in den Amtsräumen der Landesregierung rechtens war oder ob hier ein kriminelles Vergehen von Seiten der illegal Abgehörten vorliegt. Andererseits deutet er es schon als Schuldeingeständnis, dass den Betroffenen überhaupt der Gedanke kommt, sie könnten bespitzelt werden. Dieser Vorwurf ist absurd, denn würde jemand, der mit hochsensiblen und streng vertraulichen Daten und Informationen betraut ist, wie es Landesräte wohl sind, nicht die Möglichkeit in Betracht ziehen, bespitzelt zu werden und dem zu Folge vorsichtig agieren, müsste er sich zurecht den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit gefallen lassen. Warum sonst hätten beispielsweise auch wir hier im Parlament gesicherte Internetverbindungen?

Dies ist weiteres Beispiel dafür, dass die italienische Staatsanwaltschaft vollkommen willkürlich agiert, wenn es um die Interessen der Deutschsprachigen in Südtirol geht. Wer diese Interessen vertritt, wird als „staatsfeindlich“ eingestuft und so rechtfertigt die Staatsanwaltschaft, derartige Vorgehensweisen. Besonders auffällig agiert hier Staatsanwalt Rispoli, der uns schon aus seinem Versuch die höchstangesehene, karitativ tätige Laurin-Stiftung zu kriminalisieren, bekannt ist.

 

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende

 

Anfrage

  1. Ist Ihnen oder Ihrem Ressort bekannt, dass die Büros von Landesräten der Südtiroler Landesregierung abgehört wurden?
  2. Sind Ihnen die oben genannten Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Bozen bekannt, die sich gegen die „Opfer“ der Bespitzelung richten?
  3. Wenn ja, was waren Ihren Informationen nach die Gründe der Staatsanwaltschaft in Bozen,

            a)        das Telefon des LtAbg. Sven Knoll

            b)        den Obmann des ST Heimatbundes, Roland Lang

            c)         Landesrat Laimer abzuhören?

4.  Welche Personen des öffentlichen Lebens in Südtirol wurden nach    derzeitigem Wissensstand noch abgehört?

5.  Wurden die für Südtirol/Italien geltenden Rechtsnormen für diese       Abhörmaßnahmen eingehalten bzw. nach welchen Kriterien wurden diese   Abhörmaßnahmen getätigt?

6.  Sehen Sie in der Abhöraktion eine Notwendigkeit, als Schutzmacht in welcher        Form auch immer zu reagieren?

    1. Wenn ja, in welcher Form?
    2. Wenn nein, warum nicht?

7.  Wurde die Bundesregierung oder Vertreter der Bundesregierung von diesen          Abhöraktionen in Kenntnis gesetzt?

  1. Sehen Sie in der offensichtlichen Täter-Opfer-Umkehr eine Notwendigkeit, als Schutzmacht in welcher Form auch immer zu reagieren?
    1. Wenn ja, in welcher Form?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  2. Hätten die „Abhöropfer“ im Rahmen der diskutierten „Doppelten Staatsbürgerschaft“ auch die österreichische, wäre dann aus Ihrer Sicht eine Notwendigkeit gegeben, als Schutzmacht, in welcher Form auch immer zu reagieren?
    1. Wenn ja, in welcher Form?
    2. Wenn nein, warum nicht?

10.      Hat es hinsichtlich dieser Abhöraktion ein Gespräch mit          Landeshauptmann Durnwalder gegeben, gegebenenfalls mit welchem    Ergebnis?