14179/J XXIV. GP
Eingelangt am 28.02.2013
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mario Kunasek
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Einsparungspotential bei der Schließung des BG Frohnleiten (Bezirk Graz-Umgebung)
Wie den Medien zu entnehmen war, muss das Bezirksgericht Frohnleiten mit Juli 2013 für immer seine Tore schließen. Auch massive Proteste seitens der Gemeindevertreter und Bediensteten haben nichts daran geändert. Im Sprengel werden rund 42.000 Menschen im Norden von Graz vom BG Frohnleiten betreut. In das mietfrei zur Verfügung gestellte historische Gebäude hat die Gemeinde Frohnleiten erst vor einigen Jahren EUR 700.000,-- investiert. Zum Zeitpunkt dieser Investition wurde der Gemeinde Frohnleiten von Ihrem Ministerium zugesichert, dass der Standort erhalten bleiben sollte. Auch die angeführten Gründe für die Schließung sind nicht nachvollziehbar: So sind eine fehlende Sicherheitsschleuse und der angeblich bessere Service an Grazer Gerichten Hauptargumente für die Schließung. Bei einer Ministeriums-Untersuchung in 141 Gerichten bezüglich der Effizienz war Frohnleiten jedoch unter den besten zehn Gerichten was den Aktenlauf angeht. Von ineffizientem Arbeiten kann also nicht die Rede sein.
(Quelle: http://www.meinbezirk.at/frohnleiten/politik/bezirksgericht-frohnleiten-wird-fix-geschlossen-d356788.html; und http://www.kleinezeitung.at/steiermark/
grazumgebung/3124810/demo-gegen-bezirksgericht-schliessung-frohnleiten.story)
Die 20 Bediensteten werden an das Bezirksgericht Graz-West übersiedeln.
Sie meinten dazu: „Gespart werde in der Struktur, nicht beim Personal, pro zusammengelegter Einheit gehe man mittelfristig von Einsparungen von 80.000 Euro pro Jahr aus.“ (Quelle: http://www.kleinezeitung.at/steiermark/liezen/3048610/sieben-bezirksgerichte-sollen-schliessen.story)
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage:
1. Wer ist Eigentümer des Gebäudes, in dem das Bezirksgericht Frohnleiten untergebracht ist?
2. Wie hoch waren die Mietkosten für dieses Gebäude im Jahr 2010?
3. Wie hoch waren die Mietkosten für dieses Gebäude im Jahr 2011?
4. Wie hoch waren die Mietkosten für dieses Gebäude im Jahr 2012?
5. Stimmt es, dass das Gebäude von der Gemeinde Frohnleiten mietfrei zur Verfügung gestellt wird bzw. wurde?
6. Wie hoch waren die Betriebskosten (Strom, Wasser, Heizung usw.) für dieses Gebäude im Jahr 2010?
7. Wie hoch waren die Betriebskosten (Strom, Wasser, Heizung usw.) für dieses Gebäude im Jahr 2011?
8. Wie hoch waren die Betriebskosten (Strom, Wasser, Heizung usw.) für dieses Gebäude im Jahr 2012?
9. Wie hoch waren die Kosten für die Instandhaltung dieses Gebäudes (Reparaturen usw.) im Jahr 2010?
10. Wie hoch waren die Kosten für die Instandhaltung dieses Gebäudes (Reparaturen usw.) im Jahr 2011?
11. Wie hoch waren die Kosten für die Instandhaltung dieses Gebäudes (Reparaturen usw.) im Jahr 2012?
12. Die Gemeinde Frohnleiten hat vor einigen Jahren rund EUR 700.000,-- in das Gebäude investiert. Stimmt es, dass damals vom Justizministerium zugesagt wurde, dass der Standort erhalten bleibt?
13. Wenn ja, durch wen und in welcher Forme erfolgte diese Zusage?
14. Warum gilt diese Zusage jetzt nicht mehr?
15. Wie wird die Schließung des BG Frohnleiten begründet?
16. Wie beurteilen Sie die laufenden Kosten (ohne Personal) im Vergleich zu anderen Gerichtseinheiten derselben Größe?
17. Wie hoch schätzen Sie das konkrete Einsparungspotential durch die Schließung des BG Frohnleiten ein?
18. Worauf gründen Sie diese Einschätzung?