14209/J XXIV. GP
Eingelangt am 05.03.2013
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ANFRAGE
der Abgeordneten Tadler
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend Fehler bei der Verarbeitung der Steuererklärungen für das Jahr 2012
Für Steuerberater und deren Klienten, sowie alle einkommensteuerpflichtigen Bürger (mit Ausnahme von Arbeitnehmern mit Jahresausgleich) haben sich bei der gewünschten Einreichung von Steuererklärungen für das Jahr 2012 Probleme ergeben. Bei Nachfrage beim BMF wurde darauf verwiesen, dass die Abgabe von Steuererklärungen für das Jahr 2012 erst ab dem 5. März 2013 möglich ist.
Diese Verschiebung um einen Monat nach hinten – im Gegensatz zu 2012, wo dies bereits Anfang Februar möglich war – scheint nicht nur für den Berufsstand der Steuerberater äußerst hinderlich zu sein, sondern auch von Seiten der Klienten gehen massive Beschwerden bei den Steuerberatern ein. Für Klienten, welche ein sich ergebendes Guthaben noch nicht durch Abgabe einer Steuererklärung beantragen können, könnte sich ein finanzieller Nachteil ergeben.
Bezugnehmen darauf stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende
Anfrage
1. Haben Sie Kenntnis von diesem Problem?
2. Aus welchem Grund können die Steuererklärungen für das Jahr 2012 erst ab dem 5. März 2013 eingebracht werden?
3. Sind für die Entwicklung von Formularen für die Steuererklärung Fremdfirmen im Auftrag des BMF tätig?
4. Wenn ja, welche und in welchem Umfang? (Bitte um genaue Auflistung der Firmen und der Höhe der sich daraus ergebenden Kosten)
5. Warum werden Fremdfirmen vom BMF beauftragt Formulare zu entwickeln?
6. Sind vor dem 5. März 2013 Formulare für die Steuererklärung 2012 beim BMF aufgelegen? Wenn nein, warum nicht?
7. Können Sie ausschließen, dass die Verschiebung der Verarbeitung der Jahreserklärungen für 2012 nicht durch Lizenzforderungen von Dritten ausgelöst wurde? Wenn nein, warum nicht?
8. Aus welchem Grund konnte vor dem 5. März 2013 keine elektronische Übermittlung durchgeführt werden?
9. Warum können Umsatzsteuererklärungen und Körperschaftsteuererklärungen von Firmen mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr nicht bereits nach Erstellung der Bilanz und somit im laufenden Jahr eingereicht werden?