1421/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.03.2009
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend ungeeignete Bereitstellung von Einsatzausrüstung

 

Einsatzgruppen in Justizanstalten sind im Rahmen der Ausübung ihres Dienstes oft erheblichen Gefahren ausgesetzt, denen angemessen begegnet werden muss. Durch übertriebenen Spareifer oder durch grobe Fehlplanungen finden unsere Justizwachebeamten jedoch immer wieder Bedingungen vor, die ihre Arbeit zusätzlich erschweren.

 

So soll die Bereitstellung von Einsatzausrüstung in der Justizanstalt Josefstadt grundlegend verändert werden. Im Alarmraum, in dem bisher Einsatzmittel bereitgestellt wurden, soll nun ein Einsatzmitteltrainingsraum eingerichtet werden. Zahlreiche Einsatzmittel sollen nur noch durch den Waffenwart ausgegeben werden, was den Zugriff im Alarmfall deutlich verzögert und die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung erschwert.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage:

 

 

 

1)     In welchen Justizanstalten stehen Alarmräume für Einsatzausrüstung zur Verfügung?

 

2)     Welche Einsatzausrüstung (z.B. Schilde, Langwaffen, Schusswesten) wird darin in welcher Zahl gelagert, aufgeschlüsselt nach Justizanstalten?

 

3)     Kam es seit dem Jahr 2005 zu einer Reduzierung der bereitgestellten Einsatzausrüstung in Alarmräumen, aufgeschlüsselt nach Justizanstalten?

 

4)     Kam es seit dem Jahr 2005 zur Auflassung von Alarmräumen, aufgeschlüsselt nach Justizanstalten?

 

5)     Ist die Reduzierung der bereitgestellten Einsatzausrüstung in Alarmräumen derzeit geplant, aufgeschlüsselt nach Justizanstalten?

 

6)     Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt soll diese Reduzierung durchgeführt werden?

 

7)     Ist die Auflassung von Alarmräumen derzeit geplant, aufgeschlüsselt nach Justizanstalten?

 

8)     Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt soll diese Auflassung durchgeführt werden?

 

9)     Welche Alarmfälle gab es seit dem Jahr 2000, aufgeschlüsselt nach Justizanstalten?

 

10) Wie viele Insassen mussten in den genannten Alarmfällen unter Kontrolle gebracht werden?

 

11) Wie viele Justizwachebeamte wurden in den genannten Alarmfällen eingesetzt?

 

12) Welche Einsatzausrüstung wurden in den genannten Alarmfällen eingesetzt?

 

13) Konnte auf die Einsatzausrüstung in allen genannten Fällen rasch genug zugegriffen werden?

 

14) Welches ist die maximale Zahl an Insassen, die in einem Alarmfall unter Kontrolle gebracht werden müssen, aufgeschlüsselt nach Justizanstalten?

 

15) Welches ist die maximale Zahl an Justizwachebeamten, die in einem Alarmfall eingesetzt werden können, aufgeschlüsselt nach Justizanstalten?

 

16) Welche Einsatzausrüstung wird in welcher Zahl im Alarmfall maximal benötigt, aufgeschlüsselt nach Justizanstalten?

 

17) An welchen Orten in der Justizanstalt werden die einzelnen Teile der Einsatzausrüstung gelagert, wenn sie sich nicht im Alarmraum befinden, aufgeschlüsselt nach Ausrüstungsgegenständen und Justizanstalten?

 

18) Wie lange verzögert sich die geschätzte Zugriffszeit auf die benötigte Einsatzausrüstung, wenn diese nicht einem Alarmraum entnommen werden kann, aufgeschlüsselt nach Justizanstalten?

 

19) Welche alternativen Maßnahmen wurden gesetzt, um trotz verzögertem Zugriff die Sicherheit aufrecht zu erhalten?

 

20) Falls es zur Abschaffung von Alarmräumen oder zu einer Reduzierung der darin bereitgestellten Einsatzausrüstung ohne alternative Maßnahmen für die Sicherheit im Alarmfall kam, wie begründen Sie diese Entscheidung?