14215/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.03.2013
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Hagen, Kaufmann-Bruckberger, Tadler

und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Bezüge und Betriebspensionen der Funktionäre der österreichischen Sozialversicherung

 

Die österreichische Sozialversicherung bildet die Grundlage des Sozialsystems in Österreich. Sie beruht auf der Pflichtversicherung, dem Solidaritätsprinzip und der Selbstverwaltung. Die Sozialversicherung wird überwiegend durch Beiträge der Bevölkerung nach dem Umlageverfahren finanziert. Die 22 Sozialversicherungsträger unter der Leitung ihrer Präsidenten, Vizepräsidenten und Funktionäre sind für die Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung zuständig und gleichzeitig ein zuverlässiger Arbeitgeber.  

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

 

 

ANFRAGE:

 

  1. Bezüglich der PVA:
    1. Wie hoch sind die monatlichen Bezüge in der Funktion des Obmanns?
    2. Wird diese Funktion auch ehrenamtlich ausgeübt, wenn ja, von wem?
    3. Wie hoch sind die monatlichen Bezüge in der Funktion des Obmann-Stellvertreters?
    4. Wird diese Funktion auch ehrenamtlich ausgeübt, wenn ja, von wem?
    5. Wie viele Mitarbeiter sind auch Mitglieder der Generalsversammlung und wie hoch ist die Vergütung für diese Tätigkeit im Einzelnen?
    6. Gibt es zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Sozialabgaben (inklusive Mitarbeitervorsorgekasse) Betriebspensionen?
    7. Wenn ja, welche Kosten verursachen diese insgesamt?
    8. Wie hoch sind davon die geleisteten Beiträge für den Obmann?
    9. Wie hoch sind davon die geleisteten Beiträge für die Obmann-Stellvertreter?
    10. Wie hoch sind davon die geleisteten Beiträge für die Mitglieder der Generalversammlung?
    11. Wie hoch sind davon die geleisteten Beiträge für Mitarbeiter?