14215/J XXIV. GP
Eingelangt am 05.03.2013
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ANFRAGE
der Abgeordneten Hagen, Kaufmann-Bruckberger, Tadler
und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Bezüge und Betriebspensionen der Funktionäre der österreichischen Sozialversicherung
Die österreichische Sozialversicherung bildet die Grundlage des Sozialsystems in Österreich. Sie beruht auf der Pflichtversicherung, dem Solidaritätsprinzip und der Selbstverwaltung. Die Sozialversicherung wird überwiegend durch Beiträge der Bevölkerung nach dem Umlageverfahren finanziert. Die 22 Sozialversicherungsträger unter der Leitung ihrer Präsidenten, Vizepräsidenten und Funktionäre sind für die Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung zuständig und gleichzeitig ein zuverlässiger Arbeitgeber.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende
ANFRAGE: