14216/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.03.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde an den/die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Verzicht des Finanz auf Erlagscheine

BEGRÜNDUNG

In der Onlineausgabe der Zeitung „Der Standard“ war am 1. Februar 2013 zu lesen:

 

Nicht ohne Erlagschein vom Finanzamt

So leicht verzichten manche Bürger und Bürgerinnen nicht auf Papier.

Nur Papier ist Wahres

Einen solchen Sturm der Empörung hatte das Finanzministerium nicht erwartet. Bei den Vorschreibungen zum 1. Quartal 2013 ließen die Finanzämter die Erlagscheine einfach weg. Die Überlegung dazu: Es wird viel zu viel Papier verschwendet und außerdem wickeln eh immer mehr Menschen ihre Steuerangelegenheiten über Finanz Online oder zumindest via Onlinebanking ab.

Aber da hatten sich die Finanzer verrechnet. Unzählige Steuerzahler wie die Wienerin Heide Pils fragten bei genervten Finanz-Mitarbeitern an, warum plötzlich der Erlagschein mit den relevanten Daten im Vordruck nicht mehr geliefert wird. Und warum man sich als einkommenssteuerpflichtiger Zahler nun einen Blanko-Erlagschein organisieren muss und den mühsam und fehleranfällig händisch ausfüllen.

Nein, ruderte das Finanzministerium nun zurück. Die Steuerzahler, die ihr mühsam erarbeitetes Geld regelmäßig mit dem Finanzamt teilen müssen, dürfen dies künftig wieder mit einem Erlagschein tun, der vom Finanzministerium bereitgestellt wird. Als Service am Steuerzahler sozusagen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Warum bekamen BürgerInnen bei ihren Finanzämtern die Auskunft, dass auf die Aussendung der Erlagscheine vergessen wurde?

2.    Wurden die Mitarbeiter bei den Finanzämtern rechtzeitig darüber informiert, dass zukünftig auf das Versenden der Erlagscheine verzichtet werden soll?

3.    Warum wurden die BürgerInnen nicht von der geplanten Umstellung im Voraus informiert?

4.    Warum wurde die Information über ein Wahlrecht zwischen Erlagschein und elektronischen Zahlungshinweis erst nach der Versendung der Vorschreibungen für das erste Quartal 2013 versendet?

5.    Wird das Wahlrecht als Opt-In oder als Opt-Out-Lösung zum Erlagschein ausgestaltet werden?

6.    Wie können die BürgerInnen von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen?

7.    Werden/Wurden die Erlagscheine für das erste Quartal nachgeschickt?

8.    Wenn nein, warum nicht?

9.    Welche Kosten hat diese Umstellung verursacht?

10. Welche Einsparungen erhoffen Sie sich durch die Umstellung?