14218/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.03.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Haftentschädigung 2011 und 2012

BEGRÜNDUNG

 

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurde die Haftentschädigung für immateriellen Schaden mit maximal 50.- Euro pro Tag begrenzt. Alleine die Tatsache, dass diese Gesetzesänderung im Rahmen eines Budgetbegleitgesetzes beschlossen wurde zeigt, dass primär erhoffte Einsparungen hinter der Novellierung gestanden sind. Leidtragende des Abgehens von einem zivilrechtlichen Schadenersatz hin zu einem gesetzlich begrenzten Schadenersatz sind jene, die letztendlich zu Unrecht in Haft gesessen sind.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wie viele Anträge auf Haftentschädigung  wurde in den Jahren 2011 und 2012 nach dem Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz (StEG) gestellt?

2.    Wie viele Anträge wurden jeweils in den Jahren 2011 und 2012 anerkannt bzw. abgelehnt?

3.    Wie hoch war die Summe der ausbezahlten Entschädigungen nach dem StEG jeweils in den Jahren 2011 und 2012?

4.    Wie hoch beziffern sie die Einsparungen, die durch die Novellierung der Haftentschädigung im Budgetbegleitsgesetz 2011 tatsächlich eingetreten sind?