1422/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.03.2009
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A N F R A G E

 

 

der Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend unterlassene Beschaffung von Einsatzausrüstung - Schusswesten

 

Einsatzgruppen in Justizanstalten sind im Rahmen der Ausübung ihres Dienstes oft erheblichen Gefahren ausgesetzt, denen angemessen begegnet werden muss. Durch übertriebenen Spareifer oder durch grobe Fehlplanungen finden unsere Justizwachebeamten jedoch immer wieder Bedingungen vor, die ihre Arbeit zusätzlich erschweren.

 

So wurde bis zum heutigen Tag der Ankauf von Schusswesten unterlassen, die jedoch laut Auskunft von betroffenen Justizwachebeamten unerlässlich wären.

 

Schusswesten sind besonders in Alarmfällen notwendig. So kam es vor einiger Zeit zur Flucht eines Insassen aus der Justizanstalt Gerasdorf. Im Zuge dieser Flucht kam es zu einer Geiselnahme und zur Entwendung einer Waffe durch den Insassen. Zur Assistenzleistung für die Polizei sollte die Einsatzgruppe an neuralgischen Punkten Stellung beziehen, konnte dies aber aufgrund fehlender Schusswesten nicht! Der Sachverhalt der fehlenden Schusswesten wurde daraufhin mittels Meldung festgehalten, bis heute wurde der Misstand jedoch nicht behoben.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage:

 

 

 

1)     Bei welchen Einsätzen von Einsatzgruppen ist das Tragen einer Schussweste für die eingesetzten Beamten vorgeschrieben?

 

2)     Wie viele Justizwachebeamte sind bei diesen Einsätzen zeitgleich im Dienst?


 

3)     Bei welchen Einsätzen von Einsatzgruppen ist das Tragen einer Schussweste für die eingesetzten Beamten empfohlen?

 

4)     Wie viele Justizwachebeamte sind bei diesen Einsätzen zeitgleich im Dienst?

 

5)     Bei welchen Einsätzen von Einsatzgruppen ist das Tragen einer Schussweste auf Wunsch des Beamten erlaubt?

 

6)     Wie viele Justizwachebeamte sind bei diesen Einsätzen zeitgleich im Dienst?

 

7)     Ist bei der Ausführung besonders gefährlicher Personen das Tragen einer Schussweste vorgeschrieben, empfohlen oder erlaubt?

 

8)     Wo ist dies geregelt?

 

9)     Wie viele Justizwachebeamte sind bei der Ausführung besonders gefährlicher Personen zeitgleich im Dienst?

 

10) Wie viele Schusswesten, deren Tragedauer noch nicht überschritten wurde, stehen für die Justizwachebeamten der Einsatzgruppen zur Verfügung, aufgeschlüsselt nach Justizanstalten?

 

11) Die Tragedauer wie viele Schusswesten wurde seit 2005 überschritten, aufgeschlüsselt nach Justizanstalten?

 

12) Wie viele Schusswesten, deren Tragedauer seit 2005 überschritten wurde, wurden ersetzt?

 

13) Wie viele Schusswesten wurden seit 2005 beschafft, aufgeschlüsselt nach Justizanstalten?

 

14) Ist eine Beschaffung von Schusswesten geplant?

 

15) Wie hoch sind in Etwa die Kosten pro Stück bei einer Beschaffung von Schusswesten?

 

16) Falls noch keine Entscheidung über eine Beschaffung von Schusswesten getroffen wurde, für wann ist diese zu erwarten?

 

17) Welche zusätzlichen Maßnahmen für die Sicherheit von Justizwachebeamten bei gefährlichen Einsätzen werden Sie setzen?

 

18) Falls keine Schusswesten beschafft werden sollen, wie begründen Sie diese Entscheidung?