14221/J XXIV. GP
Eingelangt am 06.03.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Verhinderung von Missbrauch bei Behindertenparkausweisen
Kürzlich wurden im Bereich der Behindertenparkausweise (§29b StVO) durch die künftige zentrale Ausstellung durch das Bundessozialamt (BSB) und durch die Ausweitung des BenutzerInnenkreises Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen beschlossen. Leider werden die neuen Behindertenparkausweise entgegen einer EU-Empfehlung auch weiterhin unbefristet ausgestellt. Auch die seit 2001 ausgestellten Ausweise sollen unbefristet gültig bleiben. Nach dem Ableben des Inhabers/der Inhaberin werden die Angehörigen künftig aufgefordert, den Behindertenparkausweis beim BSB abzugeben. Dies erfolgte auch schon bisher bei den Behindertenpässen. Ob diese Maßnahme allerdings den Missbrauch der Parkausweise verringern bzw. verhindern kann, ist fraglich.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Wie viele Behindertenpässe des BSB gibt es insgesamt? (bitte getrennt nach Bundesländern angeben)
2) Wie viele Behindertenpässe des BSB haben derzeit einen Eintrag bezüglich Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel? (bitte getrennt nach Bundesländern angeben)
3) Wie viele Behindertenpässe des BSB wurden nach dem Tod des Inhabers/der Inhaberin im Jahr 2012 zurückgefordert? (bitte getrennt nach Bundesländern angeben)
4) Wie viele Behindertenpässe des BSB wurden nach dem Tod des Inhabers/der Inhaberin im Jahr 2012 tatsächlich zurückgegeben? (Bitte getrennt nach Bundesländern angeben)
5) Wie viele neue Behindertenpässe des BSB wurden 2012 ausgestellt? (Bitte getrennt nach Bundesländern angeben)