14258/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.03.2013
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Stefan Markowitz, Ing. Robert Lugar

und Kollegen

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Reorganisationskonzept für eine effiziente, transparente, risikobasierte und bundesweit einheitliche Lebensmittelkontrolle


Angesichts der aktuellen beunruhigenden Entwicklungen am Lebensmittelsektor und in Bezug auf die mangelnde Qualität der Herkunftskennzeichnung vieler in Österreich verkaufter Lebensmittel ist einmal mehr die Forderung nach einem effektiven und umfassenden Kontroll- und Kennzeichnungssystem zu stellen.

 

Das AMA-Gütesiegel erfüllt diesen Anspruch derzeit nur teilweise. Wenn es ein Gütesiegel gibt, dann muss man sich darauf verlassen können, dass die Zutaten rein österreichischer Herkunft sind. Die Konsumenten sind zu recht verunsichert, denn sie haben laut Verpackung österreichische Produkte gekauft. Wenn das AMA Gütesiegel in seinen vielen Variationen letztendlich nur sagt, dass die Wertschöpfung in Österreich erfolgt ist, reicht dies im Sinne des Konsumentenverständnisses nicht aus. Auch der "AT-Stempel" bei Fleisch ist irreführend, weil er nur den Ort der Schlachtung bezeichnet. Sogar der Konsumentenschutzminister vermag nicht mehr zwischen "AT" für Österreich und Amtstierarzt (ATA) zu unterscheiden.

 

Das Team Stronach steht auf der Seite der Konsumenten. Deshalb ist es vernünftig und logisch, ein Reorganisationskonzept für eine effiziente, transparente, risikobasierte und bundesweit einheitliche Lebensmittelkontrolle zu verlangen. Dies unter Berücksichtigung der gesamten Lebensmittelkette (vom Feld/Stall bis zum Teller) und der Ausschöpfung der Synergiepotentiale.

 

Dass entsprechende Forderungen aus der Vergangenheit bisher zu keinem Erfolg geführt haben, zeigt, dass hier offensichtlich trotz eines 4-Parteien-Entschließungsantrages 1570/A(E) betreffend „Reform und Neustrukturierung der Kontrollen entlang der Lebensmittelkette“, eingebracht am 18.05.2011, keine Maßnahmen gesetzt wurden.

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht,

 

a.    ein Reorganisationskonzept für eine effiziente, transparente, risikobasierte und bundesweit einheitliche Lebensmittelkontrolle unter Berücksichtigung der gesamten Lebensmittelkette (vom Feld/Stall bis zum Teller) und der Ausschöpfung der Synergiepotentiale vorzuschlagen;


b.    hierzu eine Reformarbeitsgruppe der zuständigen Ressorts und der Bundesländer einzurichten, welche die bisherigen Evaluierungsergebnisse, die Arbeiten der von den LandesgesundheitsreferentInnen eingerichteten Bund - Länderarbeitsgruppe sowie einschlägige erarbeitete Vorschläge zur Effizienzsteigerung in den angesprochenen Bereichen berücksichtigt. Die Sozialpartner sind einzubeziehen;

 

c.    dem Nationalrat bis Ende Mai 2013 einen Vorschlag einschließlich einer Abschätzung der finanziellen Auswirkungen vorzulegen, um daraus einen Gesetzesentwurf zur Reorganisation der Kontrollen entlang der Lebensmittelkette zu entwickeln, mit dem Ziel, die gesetzlich notwendigen Änderungen noch in dieser Gesetzgebungsperiode zu beschließen.

 

d.    Die Orientierungspunkte für die Reformarbeitsgruppe sind dabei die Ziele Erhalt des hohen Niveaus der Lebensmittelsicherheit in Österreich, Rasche Reaktionsfähigkeit im Falle von Sicherheitsproblemen, Neue Transparenz über Kontrollergebnisse, Erhalt des Vertrauens in die österreichische Lebensmittelproduktion, Steigerung der Effizienz und Effektivität der Kontrollen entlang der Lebensmittelkette,

 

e.    Keine Verteuerung des gesamten Systems. Die von den beteiligten Körperschaften derzeit eingesetzten Mittel (Personal und Finanzen) sollen auch für die neuausgerichteten Strukturen zur Verfügung stehen; Berücksichtigung des Vorhandenseins von Eigenkontrollsystemen und der Zurverfügungstellung der Eigenkontrolldaten für die Risikoeinstufung,

 

f.      Durch Nutzen der Synergiepotentiale (z.B. Ausrichtung der Kontrolldienste auf Betriebstypen) soll eine Optimierung der Planung und Durchführung der Kontrollen erreicht und so der Finanzbedarf möglichst reduziert werden;“

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Gesundheit nachstehende

 

 

ANFRAGE:

 

1.    Welche Maßnahmen haben Sie in Ihrem Ressort zu den Punkten a bis f gesetzt, wenn nein warum nicht? Bitte um detaillierte Beschreibung Ihrer Initiativen pro Punkt unter der Angabe der Zeitintervalle für entsprechende Sitzungen/Beratungsgruppen, etc.

 

2.    Wie lauten die genauen legistischen Maßnahmen die Sie daraus folgend in Ihrem Ressort umsetzen wollen? Wenn nein, warum nicht?

 

3.    Wie lautet der detaillierte Zeitplan für eine Umsetzung?

 

4.    Wann soll eine entsprechende Vorlage den Ministerrat passieren?

 

5.    Wann ist eine Beschlussfassung im Plenum geplant?