14260/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.03.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Gabriele Tamandl

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend die Verarbeitung von Pferdefleisch in einer Kärntner Fleischerei

Die falsche Etikettierung der „Lavanttaler Bauernwurst“ zeigt einmal mehr, dass die Lebensmittelkontrolle in mehrerer Hinsicht mangelhaft ist.

Erstens, fiel bei den amtlichen Kontrollen nicht auf, dass Pferdefleisch ohne auf der Etikette angegeben zu sein, verwendet wurde. Zweitens stammt das Produkt als solches nicht von     einem Bauern, sondern aus einer gewerblichen Fleischerei. Der Fleischer hat keine eigenen    Tiere für sein Produkt verarbeitet und die Wurst trotzdem „Bauernwurst“ genannt.

Auch auf der Homepage des Betriebes wurde mit der regionalen Herkunft der Rohstoffe geworben, ohne dass dies jemals von der zuständigen Lebensmittelkontrolle überprüft bzw. kontrolliert worden wäre.

Außerdem wurde dieses Produkt mit dem Kärntner Landeswappen beworben, was auf eine      rein regionale Herkunft der Rohstoffe schließen lässt. Jedoch soll laut Medienberichten das verwendete Fleisch nicht aus Kärnten sondern aus Slowenien kommen.

Die Unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Gesundheit nachstehende

Anfrage:

1.      Wie sind die Vorgaben bzw. Regelungen für die Verwendung des Begriffs „Bauer-“?

a.      Wann darf ein Produkt „Bauern-“ genannt werden?

b.      Planen Sie eine Änderung der Regelung?

2.      Ist Ihrer Meinung nach eine Irreführung oder Täuschung der Konsumenten gegeben,   wenn ein Produkt „Bauern-“ genannt wird, ohne von einem landwirtschaftlichen     Betrieb zu stammen (Wenn ja, bitte erläutern, wenn nein, bitte begründen)?

3.      Im Österreichischen Lebensmittel-Codex sind Bauernbrot, Bauernsalami und Bauernbutter als Rezeptur geregelt, ohne dass diese Produkte mit einer bäuerlichen Herkunft zu tun haben.

a.      Was wird im Hinblick auf die allgemeinen Täuschungsregeln des LMSVG zu dieser Thematik getan?

b.      Wird der Codex im Sinne einer klaren Regelung, die heißt „Bauern-“ nur von Bauern, abgeändert oder darf dieser Begriff weiterhin von Industriebetrieben     mit der Begriff „Bauern-“ verwendet werden?

4.       Wann darf ein Wappen auf ein Lebensmittel?

a.      Welche Regelungen bezüglich Verwendung von (Landes-)Wappen gelten in     den einzelnen Bundesländern?

b.      Wer kontrolliert diese Vorgaben?

c.      Welche und wie viele Beanstandungen gab bzw. gibt es dabei         (Aufschlüsselung nach Bundesländern)?

5.      Ist durch die geltende Rechtslage aus Sicht des BMG bereits ausreichend die Basis geschaffen, die Kennzeichnung und Etikettierung der Bestandteile und Zutaten in verarbeiteten Lebensmitteln zu regeln?

6.      Welche rechtlichen Rahmenregelungen treffen für verarbeitete Lebensmittel und insbesondere Fleischwaren zu?

7.      Welche Stelle ist in welchem Ausmaß für die Vollziehung der Kontrolle bei          verarbeiteten Lebensmitteln und insbesondere Fleischwaren auf Bundes- und         Länderebene zuständig?

8.      Im Fall des Kärntner Fleischwarenherstellers dürfte seit Jahren Pferdefleisch, ebenso Verarbeitungsfleisch aus anderen EU-Mitgliedstaaten und möglicherweise Drittstaaten verwendet worden sein.

a.      Wer war im Februar 2013 der zuständige Landesrat für diesen Bereich?

b.      Wie viele amtliche Proben wurden seit dem Jahr 2007 in diesem Betrieb          gezogen?

c.      Wie viele amtlich dokumentierte Kontrollen fanden in diesem Betrieb seit dem        Jahr 2007 statt? Gab es Beanstandungsgründe? Wenn ja, welche?

9.      Seit wann sind DNA-Tests für die Unterscheidung von Fleisch unterschiedlicher          Tierarten für Zwecke wissenschaftlicher oder amtlicher Untersuchungen bereits am internationalen Markt zu welchen Kosten verfügbar?

a.      Wann wurden DNA-Tests in Österreich erstmals im Wege amtlicher              Kontrollen eingesetzt?

b.      Wie viele Tests wurden in den letzten Jahren routinemäßig durchgeführt?

10.  Welche amtlichen Überkontrollen im Hinblick auf die Einfuhr von Rohstoffen, Fertiggerichten und Fleischwaren aus anderen EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten         finden regelmäßig statt?

a.      Wie viele Kontrollen im Hinblick auf Lebensmittelqualität und Verfälschung            von Zutaten sowie auf gesetzeskonforme Etikettierung haben in den letzten             fünf Jahren stattgefunden?

b.      Wer hat diese durchgeführt?

11.        Das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung von Kontrollen innerhalb des     Binnenmarktes ist im EU-Recht verankert. Ist es aus ihrer Sicht notwendig, angesichts         des jüngsten Etikettierungs- und Betrugsskandals um den Einsatz von Pferdefleisch, zusätzliche Kontrollen durchzuführen?

a.      Wenn nein, warum nicht?

b.      Gibt es einen Datenabgleich über Kontrollergebnisse mit anderen          Mitgliedstaaten?


12.  Wie viele Kontrollen werden am Beispiel des Jahres 2011 jährlich im            Lebensmittelsektor in Österreich durchgeführt?

a.      Wie oft wurden inländische Produkte, wie oft wurden ausländische              Erzeugnisse kontrolliert?

b.      Welche Ergebnisse bzw. Konsequenzen wurden daraus gezogen?

c.      Wie viele Strafen in welcher Höhe wurden verhängt?

13.  Die österreichischen Fleischwarenhersteller haben sich primär durch die gute Qualität         ihrer Produkte am nationalen und internationalen Markt wettbewerbsfähig gezeigt.              Wie hoch schätzen Sie den Schaden am Markt für Fertigprodukte und Fleischwaren              ein, der durch Konsumzurückhaltung, Produktrückholaktionen und Imageschäden seit         Mitte Februar 2013 eingetreten ist?

14.  Das BMG hat in der AGES eine Arbeitsgruppe zum Täuschungsschutz eingerichtet.           Bitte geben Sie einen Überblick, wann diese Arbeitsgruppe eingerichtet wurde, wer             den Vorsitz in dieser Arbeitsgruppe führt, wie viele Sitzungen es seit Bestehen dieser Arbeitsgruppe gegeben hat und welche konkreten Empfehlungen diese Arbeitsgruppe       bisher vorgelegt hat?

a.      Bitte geben Sie einen genauen Überblick, welche Empfehlungen seit Bestehen      dieser Arbeitsgruppe bereits konkret umgesetzt wurden.

b.      Ist Ihrer Meinung nach diese Arbeitsgruppe ausreichend, um Konsumenten           einen Täuschungsschutz zu gewähren, oder sollte es noch andere Maßnahmen         dazu geben? Bitte erläutern sie ihre Stellungnahme.