14262/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.03.2013
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DRINGLICHE ANFRAGE

gem. § 93 Abs. 2 GOG-NR

 

der Abgeordneten Josef Bucher, Herbert Scheibner
Kollegin und Kollegen
an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Mordversuch an Sparefroh – Sind die österreichischen Sparguthaben noch sicher?

 

"Wenn es ernst wird, muss man lügen." – Jean-Claude Juncker bei einer Abendveranstaltung zur Euro-Krise in Brüssel im April 2011.

Dieses Motto zieht sich wie ein roter Faden durch die Politik der verantwortlichen Entscheidungsträger in der EU. Gemessen an den Lügen, die der Bevölkerung seit dem Beginn der Finanzkrise im Jahr 2008 erzählt worden sind, muss die Lage sehr ernst sein.

Im Jahr fünf nach Ausbruch der Finanzkrise steht die EU nach wie vor ohne Konzept zur Bewältigung der Auswirkungen da. Alle Versuche, die Eurozone zu stabilisieren, haben bislang trotz hoher Belastungen und vernichtender Risiken für die Staatshaushalte und damit den Steuerzahler nur kurzfristig gegriffen. Zentrale Punkte der EU-Verträge haben sich als nicht ausreichend erwiesen, um die Interessen der Nettozahler zu sichern bzw. die Probleme der in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen Mitgliedsstaaten nachhaltig zu lösen.

Stattdessen reihte sich Sündenfall an Sündenfall: Zunächst wurden Banken undifferenziert mit Steuerzahlergeld vor dem Ruin gerettet, dann mit der Griechenlandhilfe die „No-Bailout“-Klausel der Verträge von Lissabon außer Kraft gesetzt und Milliarden zur Rettung überschuldeter Staaten verschoben, schließlich in Spanien ESM-Hilfsmittel direkt an die Banken ausbezahlt. Nunmehr soll im Fall von Zypern sogar direkt auf Sparguthaben zugegriffen und diese damit teilweise enteignet werden.

Finanzministerin Fekter hat bis vor kurzem noch als Ziel der Eurorettung formuliert, dass es wichtig sei, dass Geld aus den Bankomaten kommt. Jetzt sind die Banken in Zypern bereits fast eine Woche gesperrt und die dortigen Bankomaten außer Betrieb.


Die Einhebung von Zwangsabgaben auf Bankguthaben ist auch ökonomisch fragwürdig, weil sie den illiquiden Banken noch zusätzlich Eigenkapital entzieht. So wird den Banken von der Europäischen Zentralbank der Zugang zu liquiden Mitteln weiter erschwert.

In einer Zeit der allgemeinen Verunsicherung, die im Zuge der Finanz- und Eurokrise sehr viele Bürgerinnen und Bürger der EU erfasst hat, ist es völlig verantwortungslos, wenn die Eurozonen-Finanzminister von einem Mitgliedstaat fordern, die Konten seiner Bürgerinnen und Bürger zu plündern. Dieser Tabubruch zerstört in ganz Europa das Vertrauen der Menschen in das Sparbuch und konservative Anlageformen. Das verantworten dieselben Politiker, die noch vor kurzer Zeit die Menschen aufgefordert haben, nicht zu spekulieren, sondern ihr Geld sicher zu veranlagen. In einer Situation, in der die Banken auf Einlagen und die Betriebe auf damit finanzierte Kredite dringend angewiesen sind, und die Motivation, Geld auf der Bank anzulegen durch die minimale Verzinsung ohnehin gering ist, kommt das einem Akt wirtschaftlicher Selbstbeschädigung gleich.

Es besteht die massive Gefahr, dass es nach der Wiederöffnung der Banken zu einem Bankenrun kommt. Damit würden weitere liquide Mittel aus dem zypriotischen Bankensystem entzogen. Als – in wesentlich abgemilderter Form – die Schweizer UBS von überdurchschnittlichen hohen Abhebungen innerhalb kurzer Zeit betroffen war, musste der Schweizer Staat mit einem Notprogramm einspringen. In vielen europäischen Ländern existiert noch die Angst vor Bankzusammenbrüchen, Währungsreformen und dem Verlust der Sparguthaben. Dieser Angst wurde durch die Handlungsweise der Finanzminister der Eurogruppe aktiv Vorschub geleistet, weshalb auch ein Überspringen eines Bankenruns von Zypern zumindest auf die südeuropäischen Krisenländer von Experten nicht ausgeschlossen wird.

Leider hat auch die österreichische Finanzministerin bei diesen verantwortungslosen Vorgängen mitgewirkt. Sie hat in ihrer in der EU schon öfter für Aufsehen sorgenden Art die wahren Beweggründe medial auch noch auf den Punkt gebracht, indem sie gegenüber der „Kronenzeitung“ davon sprach, dass mehr als die Hälfte der zypriotischen Konten unbekannter Herkunft seien und über 500.000 Euro aufweisen, es also „keine Armen treffe“.

Diese Einschätzungen der Finanzministerin reihen sich nahtlos in eine Reihe weiterer Fehleinschätzungen ihrerseits ein. So meinte sie etwa noch am 10. Jänner: „Was die Schuldenproblematik angeht, sind wir über den Berg.“ oder noch am 11. Februar: "Der Euro war schon einmal viel stärker und einmal viel schwächer. Die Aufregung ist aus meiner Sicht unberechtigt". Bemerkenswert waren aber auch die Aussagen Fekters, als sie in der Nationalratssitzung vom 14. November 2012 ausführte: „Viel Geld, sehr viel Geld müssen wir auch für die Stabilisierung des Finanzsektors bereitstellen. … Würde das nicht mehr funktionieren, würden wir den Finanzsektor kollabieren lassen, käme kein Geld mehr aus den Bankomaten, … würde kein Bargeld mehr verfügbar sein – und genau dies wollen wir verhindern“. Diese Entwicklung hat sie nicht nur nicht verhindert, sondern durch ihren Beitrag zu den Vorgängen rund um die Finanzhilfe für Zypern sogar noch gefördert.

Heute am 20. März 2013 steht die Eurozone vor einer ernsten Zerreißprobe. Es ist völlig offen, ob Zypern sich den Forderungen der Finanzminister der Eurogruppe beugt oder nicht überhaupt aus dem Euro ausscheidet. Faktum ist, dass im zypriotischen Parlament keine einzige Pro-Stimme für die Zwangsabgabe auf Sparguthaben abgegeben wurde und die Bedingung der Finanzminister der Eurozone politisch nicht umsetzbar ist.

Eine verantwortungsvolle Politik der Finanzminister der Eurogruppe hätte nicht nur die jetzt vorgeschlagene Enteignung der Sparer ablehnen, sondern sogar verhindern müssen, dass auch nur die Idee der zypriotischen Regierung, auf die Sparguthaben zuzugreifen, an die Öffentlichkeit gelangt.

Im Gegenteil hätte von Anfang an sichergestellt werden müssen, dass die Sparguthaben von der zypriotischen Regierung nicht angegriffen werden. Da dies nicht geschehen ist, steht der Verdacht im Raum, dass es sich in Zypern um einen Probelauf für andere EU-Länder handeln könnte. Dieser Verdacht wird auch durch folgenden Umstand genährt:

Als vor nunmehr zwei Jahren die Boston Consulting Group (BCG) mit einer Studie unter dem Titel „Back to Mesopotamia“ mit dem Vorschlag einer Teilenteignung der europäischen Sparer aufhorchen ließ, wurde dies von den EU-Politikern noch als reines Gedankenspiel abgetan. Die BCG kam dabei zum Schluss, dass eine einmalige Abgabe von 30 Prozent auf die Sparguthaben in der Eurozone 6 Billionen Euro an Ertrag bringen würde, was genau den Schulden der Eurozone entspricht. Bedenklich stimmt allerdings, dass einer der Studienautoren, Levin Holle, mittlerweile im deutschen Finanzministerium für „wichtige Kernfragen zur Wirtschafts- und Währungskrise“ zuständig ist…

Ebenso mutet es eigenartig an, dass die Europäische Zentralbank (EZB) seit einiger Zeit eine Studie der Notenbanken der 17 Euro-Mitgliedsstaaten unter Verschluss hält, in der die Vermögensverteilung der einzelnen Länder untersucht wurde. Diese Untersuchung stellt eine Datenbasis für weitere staatliche Zugriffe auf Vermögenswerte dar, und die Geheimhaltung macht zu Recht misstrauisch.

Im Lichte dieser Entwicklungen stellt sich auch die Frage, inwieweit die Versuche, das Vertrauen in die Eurozone durch die Eurorettungsmaßnahmen wieder herzustellen, ernst gemeint sind, wenn die Finanzminister selbst das Vertrauen der Sparer auf diese Weise erschüttern. Viele Menschen fragen sich zu Recht, ob die österreichische Einlagensicherung, wie von Vizekanzler Michael Spindelegger versichert, sie im Ernstfall tatsächlich schützt. Diese wirkt nur im Fall einer Bankeninsolvenz. Genau diese wird aber durch den staatlichen Zugriff auf die Konten ja verhindert! Entweder der Vizekanzler beherzigt mit seinen Aussagen die oben zitierte Aussage von Jean-Claude Juncker oder er weiß es tatsächlich nicht besser. Beide Begründungen lassen die Alarmglocken bei den Österreicherinnen und Österreichern läuten.

Dies umso mehr, als auch in Österreich weder die Einlagen vor Zwangsabgaben gesichert sind und auch die Banken staatlicherseits zeitweise geschlossen werden können.

Wenn die Bundesregierung und die Nationalbank jetzt versuchen, die Österreicherinnen und Österreicher mit dem Hinweis zu beruhigen, dass derartige Enteignungsmaßnahmen in Österreich nicht geschehen könnten, so ist dies unrichtig: Die Beteuerungen der Bundesregierung, wonach die Einlagen der Österreicherinnen und Österreicher sicher sind, basieren ausschließlich auf der Sicherung der Einlagen im Fall von Bankinsolvenzen. In Zypern wird die Zwangsabgabe allerdings erhoben, um die Insolvenz der Banken zu verhindern, womit eine Einlagensicherung – die auch in Zypern besteht – aber gerade nicht greift.

Ebenso ist es auch in Österreich möglich, Banken – wie jetzt in Zypern – zu sperren und den Zahlungsverkehr staatlich verordnet lahmzulegen. § 78 des Bankwesengesetzes regelt dazu die Einzelheiten. Die darin beschriebenen Maßnahmen reichen von der zeitweisen Sperre der Kreditinstitute im gesamten Bundesgebiet bis zum Stopp von Überweisungen und Zahlungen. Durch die „Gefahr in Verzug“-Bestimmungen können diese Maßnahmen innerhalb von Stunden allein von der Bundesregierung verhängt werden, wenn volkswirtschaftlicher Schaden dadurch abgewendet werden kann.


In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Finanzen folgende

 

Dringliche Anfrage:

 

1.         Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen betreffend die „Rettungspläne“ für Zypern?

 

2.         Welche konkreten Vorgaben haben die Finanzminister vor dem Treffen der Finanzminister der Eurogruppe am letzten Wochenende vom IWF bzw. von der Troika bekommen, wie lief das Treffen der Finanzminister vom Anfang bis zur Entscheidungsfindung im Detail ab, welches Ergebnis wurde in welcher Form erzielt und welchen Standpunkt haben Sie mit welcher Begründung konkret vertreten?

 

3.         Wurden die möglichen Auswirkungen eines erstmaligen direkten Zugriffs auf die Guthaben von Sparern auf deren Verhalten, und auf das Vertrauen der Finanzmärkte besprochen und wurden hypothetische Szenarien durchgespielt, und wenn ja, welche konkreten Ergebnisse wurden erzielt und inwieweit sind diese in die Entscheidungen mit eingeflossen?

 

4.         Wer wurde von Ihnen innerstaatlich über den Entscheidungsprozess und die Verhandlungsergebnisse der Finanzminister der Eurogruppe informiert und wer hat sich damit einverstanden erklärt, dass Sie diesen Angriff auf die Sparer unterstützen?

 

5.         Hat sich insbesondere der Bundeskanzler, den Sie doch sicher vor der Beschlussfassung durch die Finanzminister der Eurogruppe vom Verhandlungsergebnis informiert haben, zu diesem Zeitpunkt explizit gegen den Eingriff auf die Sparguthaben ausgesprochen?

 

6.         Waren Sie bei der Letztentscheidung maßgeblich beteiligt oder ist den Gerüchten Glauben zu schenken, wonach Sie von der Entscheidung ausgeschlossen wurden, und wenn ja, warum haben Sie diese Entscheidung in der Öffentlichkeit dennoch mitgetragen?

 

7.         Haben Sie sich generell gegen eine Sonderabgabe auf Sparguthaben nicht zuletzt in Hinblick auf die Auswirkungen auch auf das Vertrauen der österreichischen Sparer sowie der Finanzmärkte ausgesprochen, und wenn nein, warum nicht?

 

8.         Halten Sie eine Abgabe auf Sparguthaben für einen vertretbaren Eingriff, und wie begründen Sie dies?


9.         Garantieren Sie den österreichischen Sparerinnen und Sparern verbindlich, dass in Österreich keine vergleichbare Sonderabgabe zur Sanierung des Staatshaushalts oder zur Rettung der Banken eingehoben wird?

 

10.      Sind Sie bereit, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem verfassungsrechtlich derartige Zugriffe auf Sparguthaben verboten werden, zumal Ihr Koalitionspartner bereits für den Schutz der Sparer eingetreten ist? Wenn nein, warum nicht?

 

11.      Laut Kronen Zeitung vom 18.03.2013 verteidigte man im Finanzministerium die geschilderten „EU-Beschlüsse“ vom Wochenende samt Zwangsabgaben folgendermaßen: „Man habe mit der niedrigeren Abgabe von 6,75% auf kleine Sparer Rücksicht genommen. Darüber hinaus müsse man bedenken, dass mehr als die Hälfte aller Konten auf Zypern unbekannter Herkunft (russische Oligarchen!) seien, die ihr Geld auf der Insel gebunkert hätten. Auch würden die meisten Konten Beträge über 500.000 Euro aufweisen - es treffe also "nicht die Armen".“

a.         Wurden die Vertreter Ihres Ministeriums richtig zitiert? 

b.         Teilen Sie den Rechtfertigungsansatz für die Gesamtkonstruktion, wonach eine Abgabe in Höhe von 6,75% als niedrig einzustufen sei, und es sich insofern sinngemäß um einen „Rücksichtnahmeakt“ für kleine Sparer handle? 

c.         Teilen Sie die Ansicht, dass die Sonderabgabe „nicht die Armen treffe“?

d.         Wie beurteilen Sie in Anbetracht der geschilderten Aussagen die Äußerung des Bundeskanzlers, wonach man Antworten finden müsse, um die kleinen Leute und die Durchschnittseinkommen zu verschonen?

 

12.      Wurde ein vergleichbares Szenario bereits im Rahmen der Diskussion über die Rettungspakete für Italien, Spanien, Griechenland und Portugal angedacht und warum wurden in diesen Fällen keine mit Zypern vergleichbaren Sonderabgaben auf Sparguthaben eingehoben?

 

13.      Wie stellt sich nach Ihren Erkenntnissen die betragsmäßige Vermögensverteilung der zypriotischen Sparguthaben dar? Wie viele zypriotische Sparer haben unter 20.000 Euro auf dem Sparkonto, wie viele wären von der 6,75% Abgabe und wie viele von der 9,9% Abgabe betroffen?

 

14.      Wie stellen sich diese Zahlen der Vermögensverteilung für Österreich dar?

 

15.      Ist Ihnen die Studie der Zentralbanken über die Verteilung der Vermögen in den Mitgliedsstaaten der Euro-Zone bekannt? Falls ja, wie sehen Sie den Umstand, dass diese Studie derzeit von der EZB unter Verschluss gehalten wird? Falls nein, sind Sie bereit sich über den Inhalt dieser Studie zu informieren?

 

16.      Sind Sie der Ansicht, dass die gesetzlich normierte Einlagensicherung in Österreich vor einer wie in Zypern angedachten Sondersteuer auf Bankguthaben schützt?

 


17.      Wie ist unter diesem Blickwinkel Ihre Aussage zu verstehen, wonach Sie unsere Sparer nicht im Stich lassen würden, und die Einlagensicherung (bis 100.000 Euro) die kleinen Guthaben garantieren würde?

 

18.      Ist Ihnen die Studie „Back to Mesopotamia?“ der Boston Consulting Group bekannt, in der unter anderem eine einmalige Steuer auf die in der Eurozone von Privaten gehaltenen Finanzanlagen und Sparguthaben empfohlen wird? Falls nein, sind Sie bereit sich über diese Studie zu informieren?

 

19.      Haben die Inhalte dieser Studie die Entscheidungen der Finanzminister der Eurogruppe vom Wochenende betreffend die Sonderabgabe auf Sparguthaben in Zypern mit beeinflusst?

 

20.      Falls ja, wie sehen Sie im Lichte des Inhalts dieser Studie die Anstellung eines der Autoren im deutschen Finanzministerium mit der Zuständigkeit für kritische Fragen der Wirtschafts- und Währungsunion?

 

21.      Sind Ihnen die Beweggründe bekannt, aus denen der zypriotische Finanzminister die „kleinen Sparer“ einbeziehen wollte bzw. will? Wurde nach Ihren Erkenntnissen Druck von Großbanken oder Lobbyisten auf den zypriotischen Finanzminister dahingehend ausgeübt, dass Großkapital vorzugweise zu schützen sei?

 

22.      Welcher konkrete Umsetzungsablauf und welches konkrete Vorgehen wurde im Rahmen des Treffens der EU-Finanzminister besprochen? Waren Sie darüber im Bilde, dass die geplante Sondersteuer von Bankguthaben abgezogen wird, obwohl sie noch gar nicht gesetzlich umgesetzt wurde und welches konkrete Vorgehen ist für den Zeitpunkt seitens der zypriotischen Regierung geplant, in dem die Banken nach dem Gesetzesbeschluss wieder öffnen?

 

23.      Wurde das vom Vorstandsvorsitzenden der Bank Austria Willibald Cernko als wahrscheinlich bezeichnete Szenario durchgespielt, dass die Sparer in Zypern ab dem Zeitpunkt, in dem die Banken nach dem Gesetzesbeschluss wieder öffnen, die restlichen Sparguthaben abziehen und, wenn ja, welche Auswirkungen für die zypriotischen Banken wurden angenommen? Welche Maßnahmen sind für diesen Fall geplant?

 

24.      Welche Wirkungen wird ein Bankrun in Zypern auf die Situation in den überschuldeten Staaten Südeuropas entfalten?

 

25.      Sehen Sie in Ihrer Mitwirkung an dem Beschluss, der nun unkalkulierbaren Schaden für die gesamte Eurozone heraufbeschwört, keinen Anlass, über einen Rücktritt von Ihrem Amt nachzudenken?

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 2 GOG-NR zum frühestmöglichen Zeitpunkt dringlich zu behandeln und dem Erstanfragesteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.