14268/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.03.2013
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Windholz, Dolinschek

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Schutz von Konsumenten bei Falschinformation durch Banken

 

In jüngster Zeit häufen sich an das BZÖ gerichtete Anfragen von Anlegern, die durch falsche bzw. irreführende Informationen ihrer Bank im Zusammenhang mit dem Erwerb von Wertpapieren geschädigt wurden. So wurden etwa von einer großen österreichischen Bank Kühlschifffonds als risikolose Anlage veräußert, welche sich im Nachhinein als „High Risk“ Investitionen herausstellten und durch eine negative Entwicklung den Anlegern massiven finanziellen Schaden zufügten.

 

Normalerweise hätten sich die Bankkunden bei ihrer Bank im Zuge einer gesetzlich normierten Haftung  schadlos halten können, doch in den dem BZÖ bekannten Fällen griffen die Geldinstitute auf einen unlauteren Kunstgriff zurück, durch welchen sie sich der Haftung entzogen. So trat die Bank nicht als Verkäufer der Aktien bzw. Fonds auf, sondern lediglich als Makler. Kam es in weiterer Folge zu Kursverlusten der als risikolos verkauften Produkte, wiesen die Banken darauf hin, dass die Beteiligungen von einem Dritten erworben wurden.

 

Einen ähnlich gelagerten Fall hatte der Oberste Gerichtshof vor Kurzem zu entscheiden. In seinem Urteil 8 Ob 104/12w erweiterte er die Haftung von Banken gegenüber geschädigten Anlegern, so dass Banken nun auch für Schäden haften, die darauf zurückzuführen sind, dass bewusst oder erkennbar falsche bzw. irreführende Informationen in Bezug auf das Halten von Wertpapieren gestreut wurden.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

 

 

ANFRAGE

 

1.      Sind Ihnen in Ihrer Funktion als Bundesminister für Konsumentenschutz derartige bzw. ähnliche Fälle von Täuschung von Konsumenten bei Wertpapiergeschäften bekannt?

 

2.      Erachten Sie die gesetzlichen Regelungen, welche den Konsumenten bei Wertpapiergeschäften schützen sollen als ausreichend?


3.      Wie werden Sie in Ihrer Funktion als Bundesminister für Konsumentenschutz auf das oben erwähnte Urteil des OGH reagieren?

 

4.      Planen Sie eine gesetzliche Normierung der Haftung von Banken auch für Schäden durch Geschäfte mit Produkte, bei welchen die Bank nicht als Veräußerer, sondern als Makler auftritt?

 

5.      Planen Sie eine gesetzliche Normierung der Haftung von Banken auch für Schäden durch Geschäfte mit Produkte, bei welchen die Bank nicht als Veräußerer, sondern als Berater auftritt?