Eingelangt am 20.03.2013
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Susanne Winter
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend die irreführende Beantwortung der Anfrage 12284/J XXIV. GP
In 12064 / AB XXIV.GP antwortete die Bundesministerin auf die Frage „Sind die in Österreich lebenden bzw. ansässigen Financiers des Emirates Kaukasus bekannt?“ folgendes:
„Sowohl Verdachtsmeldungen an die Geldwäschemeldestelle, als auch Ermittlungen der Sicherheitsbehörden weisen gelegentlich auf Transaktionen hin, die diesbezüglich relevant erscheinen. Im laufenden Jahr kam es zu einer gerichtlichen Verurteilung einer im Bundesgebiet aufhältigen Person, die Überweisungen zum Zwecke der Unterstützung des Emirates Kaukasus veranlasste.“
12284/J XXIV.GP zum Thema Terrorismusfinanzierung enthielt folgende Frage: „Welche Organisationen sollten mit dem Geld unterstützt werden?“. Darauf antwortete die Bundesministerin in 12066/AB XXIV. GP: „Bei den der Geldwäschemeldestelle erstatteten Verdachtsmeldungen konnte keine unmittelbare Verbindung zu einer bestimmten Organisation des islamistischen Terrorismus hergestellt werden.“
Diese beiden Aussagen stehen im Widerspruch zueinander.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
ANFRAGE
1. Wie erklären Sie sich widersprüchliche Beantwortungen schriftlicher parlamentarischer Anfragen?
2. Wie viele Meldungen gingen bei der Geldwäschemeldestelle des BMI jeweils in den vergangenen drei Jahren ein, die mögliche Finanzströme hin zu Organisationen des islamistischen Terrorismus anzeigten?
3. Wie hoch waren die jeweils angewiesenen Summen?
4. Welche Organisationen sollten mit dem Geld unterstützt werden?