14282/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.03.2013
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Mangel an Richtern und Rechtspflegern in Insolvenzverfahren

 

 

Ihre Anfragebeantwortung XXIV.GP.-NR 11254/AB, beweist bundesweit eine sehr hohe und stetig wachsende Zahl an Insolvenzanträgen. Die Zahl der damit befassten Bezirksrichter und Rechtspfleger stünde, nach Ansicht von Betroffen, in keiner Relation dazu. So komme es immer wieder vor, dass unvertretene Schuldner seitens der Gerichte – aus arbeitstechnischen Gründen – vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens an Schuldnerberatungsstellen oder Rechtsvertreter verwiesen werden, was für Schuldner entweder auf Grund der in dieser Situation nicht leistbaren Anwaltskosten, oder auf Grund der horrenden Wartezeiten bei Schuldnerberatungsstellen, wenn überhaupt, nur sehr schwer möglich ist.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

  1. Wie viele Richter und Rechtspfleger sind bundesweit mit der Bearbeitung von Insolvenzanträgen befasst? (aufgegliedert auf Jahre seit 2007 und Bundesländer)
  2. Wie viele Insolvenzanträge unvertretener Schuldner wurden seit 2007 bundesweit eingebracht? (aufgegliedert auf Jahre und Bundesländer)
  3. Wie viele Insolvenzverfahren unvertretener Schuldner wurden seit 2007 bundesweit eröffnet? (aufgegliedert auf Jahre und Bundesländer)
  4. Was waren die hauptsächlichen Gründe für das Abweisen der Insolvenzanträge unvertretener Schuldner?