14302/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.03.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Polen als Zwischenstation für tschetschenische Asylwerber

 

Diversen Erkenntnissen des Asylgerichtshofes (www.ris.bka.gv.at) konnte entnommen werden, dass Tschetschenen gerne über Polen nach Österreich flüchten:

 

Geschäftszahl S23 430159-1/2012:

„Der Beschwerdeführer, Staatsangehöriger der Russischen Föderation, reiste illegal mit seiner Gattin, Tochter, Mutter und seinen zwei Geschwistern in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte nach Betretung wegen unbefugten Aufenthaltes am 08.10.2012 einen Antrag auf internationalen Schutz. Der Beschwerdeführer brachte laut Eurodac Treffer am 04.10.2012 erstmals einen Asylantrag in Polen ein.

1.1. Im Verlauf der Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes am 08.10.2012 gab der Beschwerdeführer im Wesentlichen an, dass er Ende September gemeinsam mit seiner Frau und Tochter sowie seinem Bruder von Tschetschenien aus mit dem Zug über Moskau und Brest nach Polen gefahren sei. Während der Fahr nach Polen seien sie von der Polizei kontrolliert und mitgenommen worden. Sie hätten ihre Fingerabdrücke abgenommen und sie fotografiert. Sie hätten dort am 04.10.2012 Asylanträge gestellt. Anschließend hätten sie eine polnische Asylkarte bekomme und seien in das Lager, wo bereits seine Mutter und Schwester aufhältig gewesen seien, gebracht worden. Sie seien bis gestern dort gewesen. Da ihr Ziel von Anfang an Österreich gewesen sei, hätte er einen Taxifahrer organisiert, der sie gegen  800,- über Tschechien und Slowakei nach Wien gefahren habe. Sie seien heute ca. um 10:00 Uhr hier angekommen.“

 

Geschäftszahl 262022-2/2013:

„Am 10.08.2004 wurde die Beschwerdeführerin vor dem Bundesasylamt niederschriftlich im Zulassungsverfahren einvernommen. Befragt zu ihrem Reiseweg gab sie an, am 21.04.2004 von ihrer Heimatstadt XXXX und von dort mit dem Zug nach Brest gereist zu sein, wo sie am 26.04.2004 angekommen sei. Die Beschwerdeführerin sei legal nach Polen gereist, wo sie ihren Mann, XXXX, vermutet habe. Schlepperunterstützt sei sie weiter in die Slowakische Republik und von dort weiter nach Österreich gelangt.


Geschäftszahl S23 430885-1/2012:

„Der Beschwerdeführer, Staatsangehöriger der Russischen Föderation, reiste illegal mit seiner Gattin und seinen beiden minderjährigen Töchtern in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 30.10.2012 einen Antrag auf internationalen Schutz. Der Beschwerdeführer brachte laut EURODAC Treffer am 25.10.2012 erstmals einen Asylantrag in Polen ein.

1.1. Im Verlauf der Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes am 31.10.2012 gab der Beschwerdeführer im Wesentlichen an, dass er ca. am 24.10.2012 gemeinsam mit seiner Frau und seinen beiden minderjährigen Töchtern von Hasavjurt aus mit dem Zug über Moskau und Brest nach Polen gefahren sei. In Terespol seien sie angehalten worden und hätten Asylanträge gestellt. Sie seien dort vom 24.10. bis zu ihrer Weiterreise am 29.10.2012 in einem Haus aufhältig gewesen, Weiteres wisse er nicht. Schließlich hätten sie einen Mikrobus organisiert und seien damit schlepperunterstützt nach Österreich gefahren. Er habe von Anfang an nach Österreich gewollt. Er wisse nicht, in welchem Stand sich sein Asylverfahren in Polen befunden habe und er könne auch nichts über Polen angeben. Er wolle aber nicht dorthin zurück, da es dort gefährlich und unruhig sei. Er wolle in Österreich bleiben, denn hier sei es gut.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

  1. Ist Ihnen bekannt, wie viele Staatsangehörige der Russischen Föderation tschetschenischer Volksgruppenzugehörigkeit aus Tschetschenien 2012 in Österreich einen Asylantrag gestellt haben?
  2. Wie viele Staatsangehörige der Russischen Föderation tschetschenischer Volksgruppenzugehörigkeit aus Tschetschenien stellten 2012 in Österreich einen Asylantrag, obwohl diese bereits zuvor in Polen einen Asylantrag gestellt haben?
  3. Wie viele dieser Flüchtlinge wurden 2012 wieder nach Polen abgeschoben?
  4. Wie viele Staatsangehörige der Russischen Föderation tschetschenischer Volksgruppenzugehörigkeit aus Tschetschenien gaben an 2012 zuerst nach Polen und dann erst weiter nach Österreich geflüchtet zu sein?
  5. Wie viele davon wurden wieder in ein Nachbarland abgeschoben?
  6. In wie vielen Fällen erklärte sich Österreich für das Asylverfahren dieser tschetschenischen Flüchtlinge zuständig?
  7. Wie gedenken Sie gegen die augenscheinliche Flüchtlings-/Schlepperroute Moskau – Brest – Polen – Österreich der Tschetschenen vorzugehen?