14306/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.03.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Themessl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend ERP-Fonds und Eröffnungsbilanz

 

 

Laut § 121 Abs. 8 BHG 2013 sollte zum Stichtag 1. Jänner 2013 eine Eröffnungsbilanz in Zusammenarbeit mit den Fachministerien erarbeitet werden. Dabei wäre auch das Vermögen des ERP-Fonds darzustellen gewesen.

Bezüglich des ERP-Vermögens gibt bzw. gab es offensichtlich einen intensiven Diskussionsprozess zwischen den beteiligten Ressorts hinsichtlich der Darstellung in der Eröffnungsbilanz; dabei sollen Gutachten eingeholt bzw. fachliche Stellungnahmen erarbeitet worden sein.

In Beantwortung der schriftliche Anfrage 13568/J betreffend ERP-Fonds und Eröffnungsbilanz der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen hat die Bundesministerin für Finanzen unter anderem ausgeführt, dass sie einige Fragen nicht beantworten kann, da die Erfassung und Bewertung des ERP-Fonds dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend obliegt.

Bereits im Zuge der Beratungen zum BFRG 2013 eingebrachte kurze schriftliche Budget-Anfragen zum ERP-Fonds der Abgeordneten Alois Gradauer und Mag. Roman Haider wurde von der Finanzministerin nicht beantwortet, da diese „nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fallen“ würden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nunmehr an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende

 

Anfrage

 

1.    Wurde seitens des BMWFJ die gemäß § 121 Abs. 8 BHG 2013 zum Stichtag 1. Jänner 2013 zu erstellende Eröffnungsbilanz des ERP-Fonds erarbeitet?

2.    Wenn ja, wie sieht diese aus?

3.    Wenn nein, wann wird damit begonnen und zu welchem Stichtag soll die Eröffnungsbilanz vorliegen?

4.    Falls auch das BMWFJ seine Zuständigkeit (der Fragen 1 bis 3) verneint, welches andere Ministerium ist dafür zuständig?

5.    Hat der Bund auf Grund der bestehenden Rechtslage über den ERP-Fonds Verfügungsberechtigung und Verfügungsmöglichkeiten, die einem Mehrheits-eigentümer am Kapital vergleichbar ist?

6.    Wenn ja, warum?


7.    Sehen Sie das ERP-Fondsvermögen als Sondervermögen an?

8.    Wenn nein, warum nicht?

9.    Wie wird seitens des BMWFJ das ERP-Fondsvermögen in der zitierten Eröffnungsbilanz erfasst?