1431/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.03.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend Kurzarbeit und andere Instrumente zur Bewältigung der Probleme am Arbeitsmarkt

 

 

Kurzarbeit ist eine Möglichkeit zur Bewältigung von Problemen am Arbeitsmarkt. Sie ist aber nur eine von mehreren, die allein keine ausreichende Wirkung entfalten kann. Leider beschränkt sich die Bundesregierung gegenwärtig fast ausschließlich auf Kurzarbeit. Dies greift in jedem Fall zu kurz und eröffnet auf Dauer zusätzliche Probleme.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1. Bitte listen Sie uns die Zahl der Firmen, in den Kurzarbeit vereinbart wurde nach Bundesländern unter Beifügung der Zahl der betroffenen MitarbeiterInnen auf für die Monate

 

 

auf.

 

2. Wie wird sich Ihren Prognosen bzw. dem Frühwarnsystem zu Folge die Kurzarbeit in den Monaten April 2009 bis Dezember 2009 entwickeln? Wie viele Personen werden davon betroffen sein?

 

Mit welchen Kosten für das AMS war Kurzarbeit verbunden in den Monaten Oktober 2008 bis April 2009?

 

Mit welcher Kostenentwicklung rechnen Sie in den Monaten Mai 2009 bis Dezember 2009?

 

In wie vielen Firmen wird derzeit kurzgearbeitet?

 

Wie viele Menschen sind davon betroffen?

 

3. In wie vielen Fällen wurde bzw. wird die Arbeitszeit in vor dem 1. Februar 2009 abgeschlossenen Kurzarbeitsvereinbarungen um...

...reduziert bzw. wie viele Menschen sind jeweils von einer derartigen Reduktion betroffen?

 

4. In wie vielen Fällen wurde bzw. wird die Arbeitszeit in nach dem 1. Februar 2009 abgeschlossenen Kurzarbeitsvereinbarungen um...

...reduziert bzw. wie viele Menschen sind jeweils von einer derartigen Reduktion betroffen?

 

5. Wie viele von Kurzarbeit betroffene Menschen müssen Nettoeinkommenseinbußen...

 

...von weniger als 10%

...zwischen 10 und 20% ...

...von mehr als 20%...

 

...in Kauf nehmen?

 

6. In wie vielen Betrieben wurde vereinbart, dass der Arbeitgeber die arbeitnehmerInnenseitigen Sozialversicherungsbeiträge auch für den, das Arbeitseinkommen aus der Kurzarbeit übersteigenden Teil des Einkommens trägt? Wie viele Menschen sind von einer derartigen Vereinbarung betroffen?

 

7. In wie vielen Betrieben wurde vereinbart, dass der Arbeitgeber die arbeitnehmerInnenseitigen Sozialversicherungsbeiträge auch für den, das Arbeitseinkommen aus der Kurzarbeit und der Kurzarbeitsentschädigungübersteigenden Teil des Einkommens trägt? Wie viele Menschen sind von einer derartigen Vereinbarung betroffen?

 

8. In wie vielen Betrieben tragen die MitarbeiterInnen die gesamte Last der arbeitnehmerInnenseitigen Sozialversicherungsbeiträge? Wie viele Menschen sind von einer derartigen Vereinbarung betroffen?

 

9. Wird die Höhe der den Unternehmen zuerkannten Kurzarbeitsbeihilfen nach den Einkommen der MitarbeiterInnen entsprechend den Regelungen des AlVG betreffend Höhe des Arbeitslosengeldes oder auf Basis des unmittelbar vor Beginn der Kurzarbeit bezogenen Lohns bzw. Gehalts errechnet?

 

10. Welche Schritte planen oder unternehmen Sie bereits zur Schaffung und Erleichterung der Möglichkeit einer Inanspruchnahme von Sabbaticals zur Verbesserung der Situation am Arbeitsmarkt?

 

11. Welche Schritte planen oder unternehmen Sie bereits zur Erweiterung der berufsbezogenen Aus- und Weiterbildung zur Verbesserung der Situation am Arbeitsmarkt?

 

12. Welche Schritte planen oder unternehmen Sie bereits in Zusammenhang mit experimenteller Arbeitsmarktpolitik zur Verbesserung der Situation am Arbeitsmarkt?

 

13. Welche beruflichen Einstiegsmodelle in das System der sozialen Sicherheit entwickeln Sie speziell für junge Menschen?