14311/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.03.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Johannes Hübner

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

 

Betreffend Residenz der ÖB in Addis Abeba

 

Die Residenz der ÖB in Adis Abeba ist eine überdimensionale Liegenschaft, die sogar über einen eigenen Tennisplatz verfügt. Bei der anfragegegenständlichen Residenz handelt es sich um ein Mietobjekt, das monatliche Bestandentgelt soll sich auf USD 60.000.- belaufen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten nachstehende

 

 

Anfrage:

1.    Seit wann hat die Republik Österreich die anfragegegenständliche Residenz angemietet?

2.    Wer ist der Bestandgeber?

3.    Ist das Bestandverhältnis befristet oder unbefristet?

4.    Wie groß ist die Nutzfläche der Liegenschaft? Wie groß ist der das Bestandobjekt umgebende Grund?

5.    Wer hat den Mietvertrag ausgehandelt?

6.    Wann besteht die Möglichkeit, das Mietverhältnis zu beenden?

7.    Ist das Bestandentgelt Ihrer Meinung nach ortsangemessen?

8.    Wie viele Bedienstete sind aktuell an der Residenz beschäftigt? Wie viele sind Sur-Place-Beschäftigte?

9.    Werden Sie veranlassen, dass eine günstigere bzw. ortsübliche Miete vereinbart wird, bzw. – sollte dies nicht möglich sein – die ehestmögliche Anmietung einer anderen Liegenschaft vorgenommen wird?

10. Wenn nein, warum nicht?