14315/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.03.2013
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Sachbeschädigungen durch Graffiti

 

 

Berichten zu Folge ist die Zahl der Anzeigen wegen Sachbeschädigung und schwerer Sachbeschädigung auf Grund von Graffiti in der letzten Zeit zwar rückläufig – jedoch immer noch sehr hoch.

So ersuchte unlängst erst die Grazer Exekutive Zeugen um Angaben, die zur Ausforschung derjenigen unbekannten Täter dienen könnten, welche in Graz innerhalb kürzester Zeit elf Fahrzeuge, acht Hauswände und Einfahrts- sowie Garagentore mit Lackfarbe besprühten. Der dadurch entstandene Sachschaden solle rund 20.000 € betragen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

Anfrage

 

  1. Zu wie vielen Anzeigen wegen Sachbeschädigung (§ 125 StGB) durch Graffiti kam es bundesweit seit 2008? (aufgegliedert auf Jahre, Bundesländer und Höhe der Sachbeschädigungen)
  2. Wie hoch war die diesbezügliche Aufklärungsquote (aufgegliedert auf Jahre, Bundesländer, Alter und Herkunft der Täter)
  3. Zu wie vielen Anzeigen wegen schwerer Sachbeschädigung (§126 StGB) durch Graffiti kam es bundesweit seit 2008? (aufgegliedert auf Jahre, Bundesländer und Höhe der schweren Sachbeschädigungen)
  4. Wie hoch war die diesbezügliche Aufklärungsquote (aufgegliedert auf Jahre, Bundesländer, Alter und Herkunft der Täter)
  5. Was wird seitens Ihres Ressorts unternommen, um präventiv Vandalenakten durch Graffiti entgegenzuwirken?