1436/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.03.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Vogelgrippefälle in Deutschland

 

 

 

 

Die Abgeordneten Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Ulrike Höfken, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell und Winfried Hermann haben im Deutschen Bundestag am 19. Feber 2009 eine Anfrage eingebracht und wie folgt begründet:

 

Seit dem 12. Dezember 2008 sind auf Grund amtlicher Anordnung im Landkreis Cloppenburg wegen Auftretens der Vogelgrippe (H5N3) 560 000 Puten getötet worden. Bis Ende Januar waren 33 Betriebe betroffen. Zudem wurden für ganz Niedersachsen die Ausnahmegenehmigungen von der Aufstallungspflicht zurückgenommen.

 

Die Wiederaktivierung der Ausnahmegenehmigungen von der Aufstallungspflicht kann frühestens 21 Tage nach dem letzten Seuchenfall erfolgen. In den Ländern der europäischen Union wird bei Auftreten der niedrig-pathogenen Form von H5N3 sehr unterschiedlich vorgegangen. In der Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des deutschen Bundestages am 17.12.08 begründete das Ministerium die Keulungen und die Rücknahme der Ausnahmegenehmigungen von der Aufstallungspflicht damit, dass aufgrund der hohen Geflügeldichte im Landkreis Cloppenburg die Gefahr von Mutationen zu hochpathogenen Formen von Vogelgrippe (HPAI) besonders hoch sei.

 

Es ist weltweit bisher ein einziger Fall einer solchen Mutation von niedrigpathogenen H5N3-Viren in eine hochpathogene Form bekannt, der sich 1961 bei Seeschwalben in Südafrika ereignete (Globig 2007). Es handelt sich also offensichtlich um ein extrem seltenes Ereignis. Immer wieder werden Wildvögel als Auslöser von Vogelgrippefällen genannt und vor allem auch für die Fernverbreitung verantwortlich gemacht. Viele Wissenschaftler halten diese Sichtweise für zu einseitig. Mit Blick auf die Erfahrungen und Bewertungen asiatischer Ornithologen – in Asien tritt dieser Virustyp seit rund zehn Jahren auf – sei die Übertragung durch Zugvögel als Fernüberträger der Vogelgrippe eher gering. Auch die Ergebnisse des nationalen und europäischen Wildvogel-Monitorings sprechen gegen die Vermutung, dass überwiegend Wildvögel die Vogelgrippe auf Nutzgeflügel übertragen.

 

Infizierte Wildvögel mit H5N3 sind in Deutschland seit Jahren nicht gefunden worden. Eine erhöhte Gefahr der Ansteckung besteht für Freilandhaltungen offensichtlich nicht, da es sich bei den seit Dezember 2008 im Kreis Cloppenburg betroffenen Betrieben um Stallhaltungen handelt. Auch bei den in Deutschland aufgetretenen H5N1-Fällen bei Geflügel waren überwiegend Stallhaltungen betroffen. Trotzdem hält die Bundesregierung an der allgemeinen Stallpflicht fest. Zudem sind die Freilandhalter im Gegensatz zu den Betreibern von industrieller Tierhaltung verpflichtet, ihre Tiere regelmäßig auf Vogelgrippe zu untersuchen, was einen weiteren Wettbewerbsnachteil darstellt.

 

In einer aktuellen Veröffentlichung (Januar 2009; Harder et al. 2009) des Fritz-Löffler-Instituts (FLI) wird dargestellt, dass aufgrund der ungenügenden Untersuchungen in industriellen Mastenten-Haltungen in Bayern hochpathogene H5N1-asia-Viren nicht nur monatelang zirkulieren konnten (zwischen Juni 2007 und September 2007), sondern auch mehrmals virenverseuchtes Entenfleisch unkontrolliert in den Handel gelangte.

Tierschutzverbände, unabhängige Wissenschaftler und Freilandhalter fordern ein Ende der allgemeinen Stallpflicht, intensivere Kontrollen in der industriellen Geflügelproduktion, eine Förderung der nachhaltigen, seuchenhygienisch und ökologisch verträglichen Geflügelhaltungen, mehr Transparenz bei der Arbeit des FLI als nationalem Referenzlabor für Aviäre Influenza, eine vorbehaltlose Forschung zu allen möglichen Ausbreitungswegen der Vogelgrippe und eine engmaschige Überprüfung potenzieller Ausbreitungswege von Krankheitskeimen im Geflügelhandel. Außerdem sollten alle Untersuchungsergebnisse, auch Zwischenergebnisse, zeitnah veröffentlicht werden.

 

 

 

Die unterfertigen Abgeordneten stellen dazu an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

ANFRAGE

 

 

1.      Seit wann sind Ihnen die oben angeführten Tatsachen bekannt?

 

2.      Welche Auswirkungen gibt es durch das Auftreten dieses Vogelgrippevirus in Deutschland auf Österreich?

 

3.      In welchem Umfang ist Österreich derzeit von der Vogelgrippe bedroht?

 

4.      Von welchem konkreten Vogelgrippevirus geht die Gefahr aus?

 

5.      Welche Maßnahmen werden aktuell in Österreich gegen die Vogelgrippe getroffen?

 

6.      Wann ist in Österreich letztmalig ein Vogelgrippevirus nachgewiesen worden, wo und bei welchem Tier war dies der Fall und welcher Virus konnte nachgewiesen werden?

 

7.      Mit welchen Maßnahmen wollen Sie das Auftreten bzw. die Ausbreitung eines Vogelgrippevirus in Österreich verhindern?