14360/J XXIV. GP

Eingelangt am 03.04.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend unzureichende Unterrichtung des Nationalrates über EU-Vorhaben

BEGRÜNDUNG

 

Laut Artikel 23 e Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz hat der zuständige Bundesminister „den Nationalrat und den Bundesrat unverzüglich über alle Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union zu unterrichten und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben“.

Im Zusammenhang mit europäischen Wirtschafts- und Währungsfragen stellt der Rat „Wirtschaft und Finanzen“ (ECOFIN) die zentrale Entscheidungsinstanz dar. Die Arbeiten des ECOFIN bereitet der Wirtschafts- und Finanzausschuss vor, was nichts anderes heißt, als dass dort auf Basis diverser Unterlagen bereits zentrale Weichenstellungen über EU-Vorhaben vorgenommen werden. Das BMF leitet die Berichte über die Sitzungen des EU-Wirtschafts- und Finanzausschusses laut § 3 Z 10 EU-Informationsgesetz an das Parlament weiter. In den jeweiligen Protokollen wird auf Unterlagen und Dokumente verwiesen, die in diesen Sitzungen behandelt werden. Dem Nationalrat liegen diese Unterlagen und Dokumente jedoch nicht vor.

Neben dem ECOFIN obliegt es der Eurogruppe, in der die MinisterInnen der Euro-Mitgliedstaaten zu informellen Sitzungen zusammentreten, Fragen im Zusammenhang mit ihrer gemeinsamen spezifischen Verantwortung im Bereich der einheitlichen Währung zu erörtern. Vorbereitet wird dieses Gremium von der so genannten Arbeitsgruppe „Euro-Gruppe“ und der „Task Force on Coordinated Action“, in der ebenfalls weitreichende Debatten über EU-Vorhaben stattfinden. So wird etwa seit Oktober 2012 auf Grundlage der nochmaligen Bekräftigung der Staats- und Regierungschefs des Euro-Währungsgebietes vom 29.6.2012 die Nutzung des Europäischen Stabilitätsmechanismus für die direkte Rekapitalisierung von Finanzinstituten vorbereitet. Weder von den 2012 stattgefundenen Sitzungen der Euro-Gruppe  noch von den sie vorbereitenden Arbeitsgruppen wurden vom BMF mit einer Ausnahme (Vortrag an den Ministerrat zur Telefonkonferenz betreffend Telefonkonferenz der Eurogruppe am 31.10.2012) Unterlagen, Dokumente, Berichte etc. an das Parlament weiter geleitet.

Die oben beschriebene Vorgehensweise widerspricht dem im B-VG festgelegten Grundsatz der unverzüglichen Unterrichtung des Nationalrates über alle Vorhaben im Rahmen der EU durch den/die zuständige(n) BundesministerIn und damit auch der Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

  1. Wann fanden Sitzungen der Euro-Gruppe und ihrer vorbereitenden Arbeitsgruppe  2012 und bis zum Einbringen der Anfrage 2013 mit welchen Tagesordnungspunkten statt?
  2. Wie viele Dokumente über welche Inhalte der Beratungen in Frage 1 angesprochenen Sitzungen wurden vom BMF an das Parlament weiter geleitet?
  3. In wie vielen Fällen und bei welchen Themen handelt es sich dabei um
    1. die Weiterleitung von Dokumenten, die von EU-Organen verfasst wurden?
    2. die Übermittlung eigener Papiere, Zusammenfassungen, Protokolle durch das BMF oder durch die BMF-VertreterInnen in der Ständigen Vertretung Österreichs bei der EU?
    3. Protokolle bzw. Zusammenfassungen der ständigen Vertretung Österreichs bei der EU?
    4. die österreichische Verhandlungsposition?
  4. Wann wurden diese Dokumente an das Parlament übermittelt?
  5. Wie viele Dokumente über welche Inhalte der jeweiligen Beratungen im ECOFIN und im Wirtschafts- und Finanzausschuss wurden vom BMF an das Parlament weiter geleitet?
  6. In wie vielen Fällen handelt es sich dabei um
    1. die Weiterleitung von Dokumenten, die von EU-Organen verfasst wurden?
    2. die Übermittlung eigener Papiere, Zusammenfassungen, Protokolle durch das BMF oder durch die BMF-VertreterInnen in der Ständigen Vertretung Österreichs bei der EU?

    1. Protokolle bzw. Zusammenfassungen der ständigen Vertretung Österreichs bei der EU?
    2. die österreichische Verhandlungsposition?
  1. Wann wurden diese Dokumente an das Parlament übermittelt?
  2. Wenn in den oben genannten Fällen keine Dokumente  bzw. diese nur unvollständig übermittelt wurden, was waren die Ursachen?