14361/J XXIV. GP
Eingelangt am 03.04.2013
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Anfrage
der Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde an den Bundeskanzler
betreffend unzureichende Unterrichtung des Nationalrates über EU-Vorhaben
Laut Artikel 23 e Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz hat der zuständige Bundesminister „den Nationalrat und den Bundesrat unverzüglich über alle Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union zu unterrichten und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben“.
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) bereitet die Arbeiten des Rates der Europäischen Union vor und spielt im Beschlussfassungsprozess der EU eine zentrale Rolle. Im AStV wird versucht, bereits Einvernehmen zu den jeweiligen EU-Vorhaben zu erzielen. Bei jenen Vorhaben, bei denen das gelingt, verabschiedet der Rat diese ohne Diskussion. Gelingt diese nicht, kann der Ausschuss dem Rat Handlungsvorschläge unterbreiten. Insofern sind die Debatten im AStV von zentraler Bedeutung für europäische Vorhaben.
Dem österreichischen Parlament werden die Protokolle der Sitzungen des Ausschusses der Ständigen Vertreter übermittelt. Was dem österreichischen Parlament jedoch nicht zugeleitet wird, sind die Vorbereitungsunterlagen mit der österreichischen Position („Weisungen“) zu den jeweiligen EU-Vorhaben. Diese Vorgehensweise widerspricht dem im B-VG festgelegten Grundsatz der unverzüglichen Unterrichtung des Nationalrates.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende