14366/J XXIV. GP

Eingelangt am 03.04.2013
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Stefan Markowitz, Ing. Robert Lugar

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Gewalt an Kindern und Jugendlichen

 

Bedauerlicherweise ist Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bis heute ein trauriger Bestandteil unserer Gesellschaft. Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in der Erziehung hat eine lange Tradition. Obwohl diese schon seit 1989 gesetzlich verboten ist, vollzieht sich ein Einstellungswandel dazu in Österreich nur langsam. Bei den Formen von Gewalt wird zwischen körperlicher und seelischer Gewalt sowie die Vernachlässigung unterschieden.

 

Leider ist das gesetzlich verankerte „Züchtigungsverbot“ (§ 146 a ABGB) nur wenigen bekannt: „Das minderjährige Kind hat die Anordnungen der Eltern zu befolgen. Die Eltern haben bei ihren Anordnungen und deren Durchsetzung auf Alter, Entwicklung und Persönlichkeit des Kindes Bedacht zu nehmen; die Anwendung von Gewalt und die Zufügung körperlichen oder seelischen Leides sind unzulässig.“

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

ANFRAGE:

 

1.    Zu wie vielen Ermittlungen durch die Polizei wegen Quälens oder Vernachlässigen unmündiger oder wehrloser Personen, fahrlässiger Körperverletzung, Körperverletzung, Aussetzung, fahrlässiger Tötung, Totschlag, Mordes oder wegen anderer Delikte an Kindern (bis 14 Jahre) kam es im Jahr 2012? (Bitte um Aufschlüsselung der Ermittlungen nach Delikten und Bundesländern)

 

2.    Wie viele gerichtliche Strafanzeigen wegen der unter Frage 1 zitierten Delikte wurden gegen einen Elternteil, dessen Partner oder sonstige Familienangehörige erstattet? (Bitte um Aufschlüsselung der Ermittlungen nach Verdächtigen sowie nach Bundesländern)

 

3.    Zu wie vielen diesbezüglichen Strafanzeigen kam es 2012?

 

4.    Wie viele Personen waren in diesen Strafverfahren als Angeklagte betroffen?

 

5.    In wie vielen Fällen handelte es sich um einen Elternteil, dessen Partner oder sonstige Familienangehörige? (Aufschlüsselung nach Gerichten bzw. Staatsanwaltschaften)

 

6.    Planen Sie aktuell Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Ihrem Ressort? Wenn ja, welche und welchen Umsetzungsfahrplan gibt es dazu? Wenn nein, warum nicht?