14371/J XXIV. GP

Eingelangt am 03.04.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

bezüglich Gewerbeordnung - Anhebung der Strafen bei Verstößen der

Alkoholbestimmungen

„8.000 Alkohol-Todesopfer pro Jahr in Österreich“, „Jugendliche im Rausch“ und „1,2 Millionen Alkoholiker, (www.orf.at, ORF ON Science, 18.03.2013), „“Komasaufen“ bleibt Ländersache“ (Wiener Zeitung, 15.03.2013), „Ausgehen, ansaufen, abtauschen“ (Der Standard, 16./17. März 2013) „Alkohol, lange Arbeitszeiten und wenig Lohn“ (Tiroler Tageszeitung, 16. März 2013),... sind nicht nur in Bezug auf Arbeitsplätze im Tourismus sondern generell ein Auszug von Artikeln aus österreichischen Zeitungen, welche ein Thema gemeinsam haben: Alkoholausschank an Jugendliche.

Allein die Tatsache, dass dieses Thema eine derartige Resonanz in der Bevölkerung und in den Medien findet, deutet darauf hin, dass die Bestimmungen in Österreich bezüglich „Alkohol und Jugendliche“ nicht genug greifen bzw. nicht greifen können. Neben den landesgesetzlichen Jugendschutzbestimmungen fällt auch die bundesgesetzliche Gewerbeordnung auf, die im Wesentlichen die Strafbestimmungen bei Verstößen gegen die landesgesetzlichen Jugendschutzbestimmungen enthält. Aus vielen Rückmeldungen seitens Eltern, ÄrztInnen, JugendbetreuerInnen etc. erscheinen die Strafen für GastwirtInnen nicht hoch genug, um spezial- und generalpräventiv zu wirken. Auch unter Betrachtung internationaler Vergleiche erscheinen die österreichischen Schutzbestimmungen in Bezug auf die Suchtmittel Alkohol und Nikotin eher sorglos.

Aus diesem Grund stellen unterzeichnende Abgeordnete an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende

Anfrage:

1.            Wie viele Anzeigen hat es Ihres Wissens als Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend nach in den Jahren 2000 bis 2013 jährlich für Gewerbetreibende aufgrund von Verstößen der Bestimmungen betreffend Ausschank von Alkohol an Jugendliche gegeben (12-14-Jährige, 14 bis 16-Jährige, 16-18-Jährige, jeweils nach diesen Altersgruppen im Detail angeben)?

2.              Welche Art von Gewerbetreibenden war 2000 bis 2013 mit Anzeigen konfrontiert - z.

B. GastwirtInnen, Tankstellenpächterlnnen, Vereinsverantwortliche? (Bitte Angaben im Detail)

3.            Wie wurden die Verfahren gegen die Gewerbetreibenden, z. B. Einstellung des Verfahrens, Strafbescheid, etc. abgeschlossen? (Angaben im Detail bezüglich Abschluss der Verfahren und Art der Gewerbetreibenden von 2000 bis 2013)

4.             Welche Strafen wurden an Gewerbetreibende von 2000 bis 2013 verhängt? (Angaben bitte im Detail bezüglich Art der Gewerbetreibenden und tatsächlich verhängte Strafe)

5.             Sind Sie für die Anhebung der Strafen für Gewerbetreibende bei Verstößen gegen die Bestimmungen der Gewerbeordnung betreffend Alkoholausschank an 12-14-Jährige, 14-16-Jährige bzw. 16-18-Jährige Jugendliche (Beantwortung nach Altersgruppen in Detail)?

6.             Liegen dem BMFJ Daten und Fakten von Krankenhäusern und Kliniken über die Einlieferung bzw. Behandlung von Jugendlichen mit Alkoholvergiftungen vor?

a.      Wenn ja, bitte Detailangaben der Jahre 2000 bis 2013.

b.      Wenn ja, bitte Detailangaben über Alter und Geschlecht sowie bundesländerweite Zuordnung?

c.       Wenn nein, warum nicht?

d.      Wenn nein, werden Sie eine derartige Erhebung in Auftrag geben?

7.             Liegen dem Ministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Erkenntnisse vor, die zeigen, ob sich durch Strafen für Gewerbetreibende, die Alkohol an Jugendliche ausgeschenkt haben, das Verhalten der Gewerbetreibenden verbessert hat oder trotz Strafe(n) wiederholt gegen die Gewerbeordnung verstoßen wird?

a.       Wenn ja, wie lauten diese Erkenntnisse?

b.      Wenn nein, warum nicht?

c.       Wenn nein, wann werden Sie eine Erhebung durchführen lassen bzw. welche Evaluierungsmöglichkeit sehen Sie bezüglich Wirksamkeit von Strafen für Gewerbetreibende, die Alkohol an Jugendliche ausgeschenkt haben?

8.             Welche Strafen gibt es für Gewerbetreibende in den anderen EU-Ländern im Vergleich, die Alkohol an junge Menschen ausschenken? (bitte detaillierte Angaben nach Länder, Strafausmaß und Art der Gewerbetreibenden)

9.             Wie lauten die Bestimmungen in den EU-Staaten bezüglich Ausschank von Alkohol an Jugendliche? (Detailangaben bezüglich Land/Alter der Jugendlichen/erlaubter Alkoholkonsum)


10.          Inwieweit ist es Ihnen als Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend möglich, falls Sie oben genannte Fragen von 1-9 aus kompetenzrechtlichen oder anderen Gründen nicht beantworten können, Ihre Kompetenz als Jugendminister wahrzunehmen?

11.          Welche Initiativen setzen Sie als Wirtschaft-, Familien- und Jugendminister, um den Ausschank von Alkohol an Jugendliche in Österreich einzudämmen?

12.          Werden Sie sich in Zukunft für eine Reform und weitere Harmonisierung der Jugendschutzbestimmung in Österreich einsetzen, nachdem es zuletzt bei einem Treffen von sieben Jugendlandesrätlnnen im November 2012 in Graz zwar eine Annäherung der wesentlichen Bestimmungen gegeben hat, jedoch in weiterer Folge ein Auseinanderdriften bei den Ausgangszeiten der 14 bis 16 Jährigen stattfand?