14397/J XXIV. GP

Eingelangt am 04.04.2013
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ANFRAGE

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Begnadigungsrechte des Bundespräsidenten

 

 

Der Art. 65 B-VG regelt im Abs. 2 lit. C die Begnadigungsrechte des Herrn Bundespräsidenten:

"(2) Weiter stehen ihm - außer den ihm nach anderen Bestimmungen dieser Verfassung übertragenen Befugnissen - zu:

c)

für Einzelfälle: die Begnadigung der von den Gerichten rechtskräftig Verurteilten, die Milderung und Umwandlung der von den Gerichten ausgesprochenen Strafen, die Nachsicht von Rechtsfolgen und die Tilgung von Verurteilungen im Gnadenweg, ferner die Niederschlagung des strafgerichtlichen Verfahrens bei den von Amts wegen zu verfolgenden strafbaren Handlungen;"

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

  1. Zu wie vielen Begnadigungen von rechtskräftig Verurteilten kam es seit dem Amtsantritt von Bundespräsident Dr. Fischer? (aufgegliedert auf Jahre und Straftaten)
  2. Zu wie vielen Milderungen von rechtkräftig ausgesprochenen Strafen kam es seit dem Amtsantritt von Bundespräsident Dr. Fischer? (aufgegliedert auf Jahre, Straftaten und Milderungen)
  3. Zu wie vielen Umwandlungen von rechtkräftig ausgesprochenen Strafen kam es seit dem Amtsantritt von Bundespräsident Dr. Fischer? (aufgegliedert auf Jahre, Straftaten und Umwandlungen)
  4. Wie oft kam es seit dem Amtsantritt von Bundespräsident Dr. Fischer zur Nachsicht von Rechtsfolgen? (aufgegliedert auf Jahre, Straftaten und Nachsichten)
  5. Wie oft kam es seit dem Amtsantritt von Bundespräsident Dr. Fischer zur Tilgung von Verurteilungen? (aufgegliedert auf Jahre, Straftaten und Tilgungen)
  6. Wie oft kam es seit dem Amtsantritt von Bundespräsident Dr. Fischer zur Niederschlagung von strafgerichtlichen Verfahren? (aufgegliedert auf Jahre, Straftaten und Niederschlagungen)