1440/J XXIV. GP
Eingelangt am 20.03.2009
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Kunasek
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
betreffend ÖBH 2010 – Die Realisierung
Der Bericht „ÖBH 2010 – Die Realisierung“ besagt:
„(…)
Diese Reform ist unter Berücksichtigung der europäischen Entwicklung so rasch wie möglich, spätestens jedoch bis 2010, in ihren wesentlichen Elementen abzuschließen und soll in einen fortlaufenden Transformationsprozess münden.
(…)
Ziel der Reform des ÖBH ist es, bis zum Jahr 2010 operationelle Fähigkeiten für eine adäquate militärische Beteiligung Österreichs an Operationen der multinationalen Konfliktprävention und des europäischen Krisenmanagements im erweiterten Spektrum der Petersberg-Aufgaben sicherzustellen. Die Strukturen dafür sind innerhalb festgelegter Rahmenbedingungen in legistischer, personeller, materieller, infrastruktureller und finanzieller Hinsicht derart zu schaffen, dass daraus auch die Aufgaben zum Schutz der Souveränität zu Lande und in der Luft sowie in Assistenzeinsätzen erfüllt werden können.
(…)
Die Zieldislokation des ÖBH 2010 wird zeitlich gestaffelt im Rahmen eines gesamt abgestimmten Phasenplans und unter Berücksichtigung der in diesem Zuge notwendigen Baumaßnahmen eingenommen werden. (…)“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende
Anfrage:
1. Kann es sein, dass die Vorgaben des Berichts „ÖBH 2010 – Die Realisierung“ nicht eingehalten werden können?
2. Wenn ja, warum, aufgegliedert nach den einzelnen Bereichen?
3. Wenn ja, in welchen Bereichen können die Zielsetzungen nicht eingehalten werden?
4. Wenn nein, wie sieht der Zeitplan der Umsetzung dafür aus?
5. Welche baulichen Maßnahmen sind diesbezüglich noch offen, aufgegliedert auf die einzelnen Bauvorhaben und Standorte sowie deren Kosten?
6. Wie sieht der Zeitplan zur Umsetzung der baulichen Maßnahmen aus, aufgegliedert auf die einzelnen Bauvorhaben und Standorte?
7. Stimmt es, dass aufgrund geplanter, aber nicht umgesetzter Liegenschaftsverkäufe, notwendige Ersatzbauten für die Einnahme der Zieldislokation nicht finanziert werden können?