14400/J XXIV. GP

Eingelangt am 04.04.2013
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Susanne Winter

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Waffenschmuggel im Umfeld des Vereins Islamisches Kulturzentrum Graz

 

Der steirische Sicherheitsdirektor Josef Klamminger wies gegenüber Medien auf zunehmende islamistische Strömungen hin. Seinen Angaben zufolge umfasst die islamistische Szene in der Steiermark einen dreistelligen Personenkreis. „Der Islamismus und seine terroristische Form bereitet uns Kopfzerbrechen. Es gibt auch in der Steiermark bereits radikale Strömungen“, schätzt Klamminger die Situation ein. Die in Bau befindliche bosnische Moschee in Graz sei besonders problembehaftet. Klamminger befürchtet, dass die Errichtung von islamistischen Strömungen unterstützt wird. Den Hintergrund dafür liefert unter andere, das bosnische Dorf Gornja Maoca. 600 Polizisten waren an einer Razzia beteiligt, die im Februar 2011 in der genannten Ortschaft stattfand, die als Zentrum des Islamismus in Bosnien gilt. Im Zuge der Operation konnten umfangreiche illegale Waffenlager sichergestellt werden. „Wir wissen, es gibt Verbindungen in die Steiermark. Deshalb bereitet uns der Bau der Moschee solches Kopfzerbrechen“, warnt Klamminger. Die bosnische Exekutive soll im Verlauf der großangelegten Razzia festgestellt haben, dass sich ein Auto mit Grazer Kennzeichen in Gornja Maoca befand. Kirchen und Synagogen stünden der Öffentlichkeit offen, argumentierte der Sicherheitsdirektor. Es gelte seitens der Politik die Grundlage für transparente Moscheen und Gebetshäuser zu schaffen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Ist dem BMI, dem BVT, den jeweiligen LVTs oder nachgeordneten Dienststellen bekannt, auf welche Person jenes Auto mit Grazer Kennzeichen zugelassen war, das im Zuge der genannten Razzia in Gornja Maoca entdeckt worden sein soll?

2.    Wenn ja, auf welche natürliche bzw. juristische Person war bzw. ist das Auto zugelassen?

3.    Wird gegen diese natürliche bzw. juristische Person durch das BVT, die jeweiligen LVTs oder nachgeordnete Dienststellen überwacht?

4.    Wenn ja, zu welchen Ergebnissen führten die Überwachungsmaßnahmen?


5.    Wenn nein, weshalb wird das mutmaßliche Umfeld eines, kriminellen Waffenschieberrings für die innere Sicherheit der Republik als nicht bedeutend angesehen?

6.    Auf wie viele Personen schätzt das BMI due Anzahl islamistischer Personen in der Steiermark genau?

7.    Auf welche Quellen beruft sich diese Schätzung genau?