14424/J XXIV. GP
Eingelangt am 17.04.2013
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein,
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend gerichtlich angeordnete Obduktionen bei suchtgiftbezogenen Todesfällen
Einmal jährlich veröffentlicht das Gesundheitsministerium die Zahl der Drogentoten des Vorjahres. Mit etwas mehr als 180 Drogentoten jährlich weist der Bericht für Österreich eine stabile Zahl aus. Gemeldet wurden 363 Verdachtsfälle. Ein Teil davon landet ohne genaue Untersuchung auf dem Friedhof. Sinkende Obduktionsraten bei Verdacht auf einen suchtgiftbezogenen Todesfall sind die Ursache. In die Statistik gelangen daher nur Fälle, bei denen der vermutete Drogentod gutachterlich bestätigt wurde.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz
Anfrage
1. Wie viele gerichtlich angeordnete Obduktionen gab es bei Verdacht auf einen suchtgiftbezogenen Todesfall jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012?
2. Warum wird bei gemeldeten Verdachtsfällen keine gerichtliche Obduktion angeordnet?
3. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass künftige bei Verdacht auf einen suchtgiftbezogenen Todesfall eine Obduktion angeordnet wird?
4. Wenn nein, warum nicht?