14427/J XXIV. GP
Eingelangt am 17.04.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz
und weiterer Abgeordneter
an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend "verleugnete Anmeldelisten" – Folgeanfrage zur Anfrage betreffend Lehrermobbing an der HTL Eisenstadt (13149-J)
Die Beantwortung der Anfrage betreffend "Lehrermobbing an der HTL Eisenstadt" (13149/J XXIV. GP) beantworteten ließ leider viele Fragen offen und steht im Widerspruch zu einer Reihe von der FPÖ vorliegenden Unterlagen, sodass den unterzeichneten Abgeordneten die vorliegende Folgeanfrage notwendig erscheint.
So lautete Ihre Beantwortung ua, dass an der HTL Eisenstadt bei der Anmeldung für unverbindliche Übungen und Freigegenstände keine Unterschriftenlisten zur Anwendung kommen, was eindeutig unrichtig ist. Im Folgenden ein Ausschnitt aus der geschwärzten Unterschriftenliste für den Vorbereitungskurs Physikolympiade. (Ein ungeschwärztes Exemplar liegt der FPÖ vor.)
Eine Befragung von ehemaligen Schülern, die in den letzten Jahren Freigegenstände bzw. unverbindliche Übungen an der HTL Eisenstadt besucht haben, würde jedenfalls zu einem völlig konträren Ergebnis führen, nämlich, dass solche Anmeldelisten sehr wohl zur Verwendung kamen.
Insbesondere findet man auf der Homepage der HTL Eisenstadt die entsprechenden Formulare, die bei der Meldung von Freigegenständen von allen Lehrkräften zu verwenden sind.
(Vgl. http://www.htl-eisenstadt.at/typo3/fileadmin/allg_download/Formulare%20Unterricht.zip > Freigegenstand > "Freiggstd und uvÜbg – Info und Meldeformular.doc", 31. Jän. 2013)

Wenn dem BMUKK seitens der Schulleitung mitgeteilt wurde, es sei bei einer Anmeldung eines Freigegenstandes oder einer unverbindlichen Übung kein entsprechendes Formular zu verwenden, so ist dies somit falsch. Dieses Formular soll gerade zur nachweislichen Einhaltung der TZ-VO dienen. Dass dieser Umstand in Ihrer Anfragebeantwortung durch die Schulleitung bewusst falsch beantwortet wurde, lässt somit auf – zumindest einen – Verstoß gegen die TZ-VO durch die Schulleitung schließen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende
Anfrage
1. Wie erklären Sie sich Ihre Auskunft, dass für unverbindliche Übungen und Freigegenstände an der HTL Eisenstadt keine Unterschriftenlisten zur Anwendung kommen sollen, obwohl an der HTL Eisenstadt dafür sogar eigene Formulare aufliegen und es eine Reihe von Schülern gibt, welche diese Listen eigenhändig zwecks Anmeldung zur unverbindlichen Übung „Vorbereitungskurs Physikolympiade“ (PHO) unterschrieben haben?
2. Welche Lehrkräfte der HTL Eisenstadt, die in den letzten fünf Jahren Freigegenstände angeboten haben, haben das o.g. Anmeldeformular verwendet? (Um eine Auflistung nach Schuljahren, Abteilung, Klasse, Fach, Unterrichtseinheiten und Initialen der Lehrer wird gebeten.)
3. Wie äußert sich die mit der Entgegennahme der Anmeldungen für Freigegenstände und unverbindliche Übungen betraute Angestellte der HTL Eisenstadt zur Frage, ob sie das o.g. Anmeldeformular für Freigegenstände und unverbindliche Übungen entgegennahm?
4. Wie beantwortet der betreffende ehemalige Abteilungsvorstand die Frage, ob und ab wann die von ihm entwickelte Vorlage der Unterschriftenliste, die von ihm letztmalig am 23.10.2009 verändert wurde, für die Anmeldung von Freigegenständen oder unverbindlicher Übungen in den letzten Jahren zu verwenden waren?
5. Wie erklärt Schulleiter Wagner die offensichtliche Falschauskunft, dass in der Schule keine schriftlichen Anmeldelisten zur Verwendung kämen?
6. Wer hat Ihnen die Auskunft erteilt, dass an der HTL Eisenstadt bei der Anmeldung für unverbindliche Übungen und Freigegenstände keine Unterschriftenlisten zur Anwendung kommen?
7. Auf welchem Weg kam diese Falschauskunft von der HTL Eisenstadt über den Landesschulrat Burgenland in das Ministerium?
8. Welche dienstlichen und rechtlichen Konsequenzen für diese Mitarbeiter aus dem Landesschulrat und/oder der HTL Eisenstadt wird diese Falschauskunft nach sich ziehen?
9. Welche dienstrechtlichen Konsequenzen für den Schulleiter wird diese Falschauskunft nach sich ziehen?
10. Welche dienstrechtlichen Konsequenzen für den verantwortlichen Landesschulinspektor Mag. Steiger wird diese Falschauskunft nach sich ziehen?
11. Welche dienstrechtlichen Konsequenzen für den amtsführenden Präsidenten Mag. Dr. Resch wird diese Falschauskunft nach sich ziehen?