14428/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.04.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Desinformation des BMUKK im Zuge der Anfragebeantwortung 12890/AB XXIV. GP – Folgeanfrage zur Anfrage betreffend Lehrermobbing an der HTL Eisenstadt (13149-J)

 

Die Beantwortung der Anfrage betreffend "Lehrermobbing an der HTL Eisenstadt" (13149/J XXIV. GP) beantworteten ließ leider viele Fragen offen und steht im Widerspruch zu einer Reihe von der FPÖ vorliegenden Unterlagen, sodass den unterzeichneten Abgeordneten die vorliegende Folgeanfrage notwendig erscheint.

 

So lautete Ihre Beantwortung ua, dass an der HTL Eisenstadt bei der Anmeldung für unverbindliche Übungen und Freigegenstände keine Unterschriftenlisten zur Anwendung kommen, was eindeutig unrichtig ist. (Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf die weiteren Anfragen an Ihr Ressort, die sich speziell mit dieser Causa beschäftigen.)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende

 

 

 

 

Anfrage

 

1.    In Ihrer Anfragebeantwortung haben Sie eingangs darauf hingewiesen, dass die gestellten Sach- und Detailfragen betreffend das Handeln von Bediensteten „in Tatsachenbeschreibungen“ zu erfolgen haben. Die Erhebung dieser Tatsachen könne in keiner anderen Behörde als dem zuständigen Landesschulrat für Burgenland erfolgen. Haben Sie den Landeschulrat für Burgenland und die bei der Tatsachenerhebung beteiligten Personen darauf hingewiesen, mit welchen dienstrechtlichen Konsequenzen für den Fall der falschen Beantwortung von Fragen bei der Tatsachenerhebung zu rechnen ist?

2.    Wenn ja, welche Konsequenzen haben Sie angeführt?

3.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Welche konkreten Maßnahmen werden Sie diesmal setzen, um eine korrekte Tatsachenerhebung zu garantieren?

5.    Werden Sie den Befragten insbesondere die dienstrechtlichen Konsequenzen von Falschaussagen erläutern?

6.    Stellt eine wahrheitswidrige Beantwortung einer an das BMUKK gestellten Frage durch Bedienstete nicht einen so schwerwiegenden Vertrauensbruch dar, dass dies eine weitere Zusammenarbeit unmöglich machen muss und daher eine Entlassung der diese Falschaussage tätigenden Personen aus generalpräventiven Gründen geboten ist?

7.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Mit welchen Konsequenzen hat ein mit einer Tatsachenerhebung im Landeschulrat bzw. im BMUKK betrauter Verantwortlicher bei nicht sorgfältiger Durchführung derselben zu rechnen?

9.    Mit welchen Konsequenzen hat insbesondere der für die Erhebung letztendlich verantwortliche amtsführende Präsident des Landeschulrat für Burgenland, Mag. Dr. Resch, bei nochmaligen Falschaussagen und somit wahrheitswidriger Tatsachenerhebungen zu rechnen?