14429/J XXIV. GP
Eingelangt am 17.04.2013
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein,
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Ermittlungen zum amtlichen Kennzeichen S-538JC
Der Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten, hat sich von Dezember 2011 bis Juni 2012 mit den Ermittlungen im Entführungsfall Natascha Kampusch befasst und tausende Aktenseiten durchgearbeitet, sowie zahlreiche Auskunftspersonen befragt. In einem abschließenden Kommuniqué wird festgehalten:
"Aus diesem Grund erscheint es dem Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten wünschenswert, wenn – auch im Lichte der Erörterungen dieses Unterausschusses – der Fall und die offen gebliebenen Fragen einer neuerlichen Evaluierung unter Einbeziehung externer Kriminalisten unterzogen würde.......daher empfiehlt der Unterausschuss dem Bundesministerium für innere Angelegenheiten und dem Bundesministerium für Justiz die Evaluierung der Ermittlungsarbeiten zum Fall „Kampusch“ durch Cold-Case-Spezialisten mit internationaler Beteiligung, etwa durch Experten des Bundeskriminalamtes der Bundesrepublik Deutschland oder des FBI der Vereinigten Staaten von Amerika."
Diese Empfehlung wurde von der Innenministerin und von der Justizministerin aufgegriffen, und in weiterer Folge bereits im Sommer eine neuerliche Evaluierungskommission eingesetzt. Da dem parlamentarischen Unterausschuss nicht alle notwendigen Akten vorgelegen sind, konnten viele offenen Fragen auch nicht ausreichend beantwortet werden. Im Kommuniqué ist dies eindrucksvoll nachzulesen: "...Dabei wurde die Arbeit des Unterausschusses durch den Umstand, dass ihm nicht alle Akten vorgelegen sind, erschwert ..."
So fanden sich in den Unterlagen keinerlei Hinweise darauf, ob es bereits einen erfolgreichen Abschluss der Ermittlungen in Hinblick auf ein Mietfahrzeug der Firma Pappas gegeben hat. Wie bekannt, wurde bei Grabungsarbeiten auf dem Anwesen des Wolfgang Priklopil eine Hülle für ein Fahrtenbuch gefunden. Diese Hülle konnte dem Autokennzeichen „S- 538JC“ zugewiesen werden.
Recherchen ergaben, dass das genannte Kennzeichen heute der Firma „Pappas“ zugeordnet werden kann. Nicht bekannt ist allerdings, wem dieses im März 1998 zugewiesen war bzw. wer ein Auto mit diesem Kennzeichen rund um den Entführungszeitpunkt gefahren hat.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage