14431/J XXIV. GP
Eingelangt am 17.04.2013
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein,
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Datenschutz im AKH/MedUniWien
In der Beantwortung (11252/AB) der Anfrage (11387/J) mit dem Titel "Datenschutz im AKH/MedUniWien" war von Ihnen bzw. Ihrem Ressort folgende Antwort zu lesen:
"Der in der Anfrage geschilderte Sachverhalt war der Staatsanwaltschaft Wien bislang nicht bekannt.
Aufgrund der Anfrage wurde die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen unbekannte Täter wegen § 310 Abs. 1 StGB, § 51 DSG zum Nachteil des Univ.-Prof. Dr. P. F. veranlasst."
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz
Anfrage
1. Wie lange hat das Ermittlungsverfahren gedauert?
2. Wurde in dieser Angelegenheit ein Strafverfahren eröffnet?
3. Wenn ja, wann genau?
4. Wenn ja, auf Basis welcher Rechtsgrundlage?
5. Wenn ja, gegen welche Personen wurde ein Strafverfahren eröffnet?
6. Wenn ein Strafverfahren eröffnet wurde, gab es bereits Zeugeneinvernahmen?