14431/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.04.2013
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein,

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Datenschutz im AKH/MedUniWien

 

 

In der Beantwortung (11252/AB) der Anfrage (11387/J) mit dem Titel "Datenschutz im AKH/MedUniWien" war von Ihnen bzw. Ihrem Ressort folgende Antwort zu lesen:

 

"Der in der Anfrage geschilderte Sachverhalt war der Staatsanwaltschaft Wien bislang nicht bekannt.

Aufgrund der Anfrage wurde die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen unbekannte Täter wegen § 310 Abs. 1 StGB, § 51 DSG zum Nachteil des Univ.-Prof. Dr. P. F. veranlasst."

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz

 

 

Anfrage

 

 

1.    Wie lange hat das Ermittlungsverfahren gedauert?

2.    Wurde in dieser Angelegenheit ein Strafverfahren eröffnet?

3.    Wenn ja, wann genau?

4.    Wenn ja, auf Basis welcher Rechtsgrundlage?

5.    Wenn ja, gegen welche Personen wurde ein Strafverfahren eröffnet?

6.    Wenn ein Strafverfahren eröffnet wurde, gab es bereits Zeugeneinvernahmen?