14435/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.04.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Verfahrenseinstellungen bei Sexualdelikten

BEGRÜNDUNG

 

Eine Studie von Corinna Seith, Joanna Lovett und Liz Kelly mit dem Titel „Unterschiedliche Systeme, ähnliche Resultate? Strafverfolgung von Vergewaltigung in elf europäischen Ländern“, veröffentlicht im Jahr 2009, zeigt auf, dass Österreich im Untersuchungszeitraum (2001-2007) eine der höchsten Strafverfolgungsraten bei gemeldeten Vergewaltigungen hatte. Gleichzeitig ist die Verurteilungsquote in den letzten Jahren jedoch zurückgegangen. Andere strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung wurden in dieser Studie nicht analysiert. Über die Entwicklung der Verurteilungsquote bei allen anderen Sexualdelikten gibt diese Studie daher keine Auskunft. Es wäre daher interessant, zu erfahren, wie sich die Verurteilungsquote bei Sexualdelikten entwickelt hat und ob es innerhalb Österreichs regionale Unterschiede gibt.

Eine notwendige Voraussetzung für professionelles Agieren sind kontinuierliche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, vor allem auch im Bereich der Opferpsychologie. Insbesondere dann, wenn es um einen so sensiblen Bereich, wie jenen der Sexualdelikte, geht, müssen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen einen wichtigen Stellenwert haben.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)   Wie hoch ist die Zahl der Verfahrenseinstellungen bei strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung bezogen auf die Anzeigen in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012, aufgegliedert nach Landes- und Bezirksgerichten und nach der Art des Delikts?


2)   Wie hoch ist die Zahl der Fortführungsanträge bei strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung und deren Ergebnis bezogen auf die Verfahrenseinstellungen in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012, aufgegliedert nach Landes- und Bezirksgerichten und nach der Art des Delikts?

3)   Wie hoch ist die Rate an Verurteilungen, Rücktritte von Verfolgungen (Diversion) und Freisprüchen bei strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung bezogen auf die Anzeigen pro Jahr und Landesgerichtssprengel und nach der Art des Delikts?

4)   Wie viele Staatsanwaltschaften mit einer Sonderzuständigkeit für Sexualdelikte bzw. häusliche Gewalt gibt es derzeit in Österreich und in welchen Städten?

5)   Wird es zu einer Ausweitung der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für StaatsanwältInnen und RichterInnen zum Thema „sexuelle/sexualisierte Gewalt“ (insbesondere auch auf das „Aussageverhalten von ZeugInnen)“ kommen?