1446/J XXIV. GP
Eingelangt am 23.03.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend der technischen Überwachungsmöglichkeit von IP-Telefonie (2. Versuch nach Verweigerung der Beantwortung)
In der Anfragebeantwortung 590/AB vom 9.3.2009 haben Sie zu
den Fragen 1 bis 4 und 6 bis 10, welche die Entschlüsselung
verschlüsselter Internet-Telefongespräche betreffen, dargetan, dass
"diese Fragen unter anderem auch einen Vollzugsbereich betreffen, dessen
Überprüfung gem. Art 52a B-VG dem ständigen Unterausschuss des
Innenausschusses obliegt und somit der Geheimhaltung unterliegt". Sie
haben daher von einer Beantwortung abgesehen.
Art 52a Abs 1 B-VG lautet:
"(1) Zur Überprüfung von Maßnahmen zum Schutz der
verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit
sowie von nachrichtendienstlichen Maßnahmen zur Sicherung der
militärischen Landesverteidigung wählen die zuständigen
Ausschüsse des Nationalrates je einen ständigen Unterausschuss. Jedem
Unterausschuss muss mindestens ein Mitglied jeder im Hauptausschuss des
Nationalrates vertretenen Partei angehören."
Art 52a B-VG bietet keine rechtmäßige Grundlage für eine
Verweigerung der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage. Dass eine
Entschlüsselung von Internet-Telefonie möglicherweise "auch"
zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer
Handlungsfähigkeit eingesetzt werden kann macht die Frage des Umgangs mit
Verschlüsselungstechnologie nicht generell zu einer vertraulichen
Angelegenheit, da die Nutzungsmöglichkeiten über diesen eingeschränkten
Bereich weit hinausgehen.
Da die Fragen allgemein gehalten sind und nach kein konkreter Anwendungsfall, insbesondere im Bereich des BVT, hinterfragt wurde ist die Verweigerung der Beantwortung rechtlich nicht gedeckt.
VoIP-Telefonie wie etwa über Skype erfreut sich weitreichender Beliebtheit, so dass ein allgemeines Interesse an der Aufklärung der Nutzungsbedingungen dieses Telefoniedienstes besteht.
IP-Telefonie (oder auch Voice over IP - Voip) ist eine Technologie, die es ermöglicht, den Telefondienst auf der Internet Infrastruktur zu realisieren, so dass diese die herkömmliche Telefontechnologie ersetzen kann. Als Telefonendgerät wird meist der Computer mit Mikrofon und Lautsprecher oder ein über einen Adapter angeschlossenes herkömmliches Telefon verwendet.
Aus Datenschutzgründen wird von einigen Anbietern (z.B. Skype) eine Verschlüsselung der Sprachdaten eingesetzt. Zumindest bei Skype gibt es derzeit keine der Öffentlichkeit bekannte Methode diese Sprachdaten auf dem Weg von Sender zu Empfänger abzugreifen und zu entschlüsseln. Ein Abgreifen der Sprachdaten an sich ist zwar möglich (z.B. beim Provider des Senders oder Empfängers) aber eine geeignete Methode zur Entschlüsselung ist nicht bekannt.
In einer Auskunftsveranstaltung Ende Juni 2008 im Wiener Arsenal mit Vertretern des BMI, der RTR und Breitbandprovidern wurde angedeutet, das die Verschlüsselung von (zumindest) Skype "kein Problem mehr darstelle".
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Besitzt das BMI die Möglichkeit die verschlüsselten Sprachdaten von Skype in Echtzeit zu Entschlüsseln bzw. Entschlüsseln zu lassen?
2. Besitzt das BMI die Möglichkeit die aufgezeichneten verschlüsselten Sprachdaten von Skype im Nachhinein zu Entschlüsseln bzw. Entschlüsseln zu lassen?
3. Besitzt das BMI die Möglichkeit die Verschlüsselung von Skype zu deaktivieren?
4. Welche Verschlüsselungsmechanismen können vom BMI umgangen/deaktiviert oder entschlüsselt werden?
5. Steht oder stand das BMI in Kontakt mit Skype oder mit Skype in Verbindung stehenden Organisationen, wenn ja zu welchem Zweck?