14460/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.04.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde an den/die Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Rückzahlungsforderung durch falsche Almflächenangaben

BEGRÜNDUNG

In den letzten Wochen und Monaten sind die Konflikte rund um die Berechnung der Alm-Futterflächen und den damit zusammenhängenden Neuberechnungen der Förderungen ins Rampenlicht der Öffentlichkeit gerückt. Der Almleitfaden der AMA zur Bewertung der Futterflächen auf Almen nimmt unter Punkt 1 Bezug auf die rechtlichen Grundlagen, insbesondere die INVEKOS-Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 der Kommission. Darin heißt es im Titel IV Kontrollen Artikel 6 Punkt (7) „Die Flächen der landwirtschaftlich genutzten Parzellen werden mit geeigneten Mitteln bestimmt, die von der zuständigen Behörde festgelegt werden und eine mindestens gleichwertige Meßgenauigkeit wie die amtlichen Messungen nach den einzelstaatlichen Bestimmungen gewährleisten müssen.

Im Rahmen der öffentlichen Debatte hat darüber hinaus die Landeshauptfrau von Salzburg Gabriele Burgstaller massive Vorwürfe gegen die gesamte Agrar-Verwaltung und das Landwirtschaftsministerium erhoben: Kronen-Zeitung, 15. April 2013: „Verantwortlich sind Landwirtschaftsminister, -ministerium und -kammern, die 10 Jahre keine taugliche Berechnung für Almen schafften und jetzt die Bauern zur Kasse bitten. Das ist ungerecht. Daher setze ich mich für die rund 2000 betroffenen Almbauern in Salzburg ein.“

In der Zeitung „Der Standard“, vom 12.4.2013, S. 25, findet sich in dem Artikel „Almbauern werden Zankapfel für ÖVP“ folgende weitere Information:

Davon unabhängig hat die EU-Kommission in einem (anderen) Prüfverfahren festgestellt, dass in den Jahren 2006 bis 2008 ebenfalls zu hohe Flächen genannt wurden, die dann Basis für Agrarzahlungen waren. Fast 65 Millionen Euro sollen Österreichs Bauern - im Flachland ebenso wie in den Bergen - zu Unrecht bezogen haben. Sieben Prozent davon gehen auf das Konto von Almbewirtschaftung, so das Landwirtschaftsministerium.“


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie hoch waren die Anlastungen seitens der EU seit dem Jahr 2001 tatsächlich? Stimmen die in den Medien kolportierten 64 Mio € aus dem Jahr 2010? Wenn ja, wie schlüsseln sich diese Anlastungen auf einzelne Fördermaßnahmen auf?

 

2)    Stimmt die in der Zeitung „Der Standard“ wiedergegebene Information, dass von den möglicherweise zu Unrecht bezogenen fast 65 Millionen nur sieben Prozent die Almbauern betreffen?

 

3)    Welche weiteren Agrarzahlungen seit 2001, die nicht an die Almbauern gingen, wurden von der EU-Kommission beanstandet?

(Bitte um Auflistung pro Bundesland, pro Jahr und separater Ausweisung der Höhe der beanstandeten Mittel)

 

4)    Wie viele Almen sind bezüglich der Almflächen-Neuerfassung oder Korrektur tatsächlich in den einzelnen Bundesländern von Rückzahlungsaufforderungen betroffen? Wie viele Almen sind davon nicht betroffen? (Bitte um Auflistung nach Anzahl, Fläche und Bundesland)

 

5)    Wie viele Rückzahlungsbescheide betreffend Almförderungen oder damit zusammenhängenden Förderungen wie Ausgleichzahlungen und Betriebsprämien wurden in den einzelnen Bundesländern in den Jahren 2009, 2010, 2011, 2012 und 2013 bisher ausgestellt?

 

6)    Wie hoch waren die Rückforderungen in Summe in den jeweiligen Bundesländern?

 

7)    Wie hoch waren Rückforderungen kleiner als 1.000 Euro, wie viele zwischen 1.000 und 5.000 Euro, wie viele lagen bei mehr als 5.000 Euro, mehr als 10.000 Euro, mehr als 20.000 Euro, mehr als 30 000 Euro?

 

8)    Wie hoch waren die höchsten Rückzahlungsforderungen pro Bundesland in den Jahren 2009-2013? (Bitte um Auflistung pro Bundesland nach Grund der Beanstandung und Höhe der Forderung)

 

9)    Stimmt es, dass die Landwirtschaftskammern keine Haftung für fehlerhafte Digitalisierungen übernehmen und die Landwirte alleine dafür haftbar gemacht werden?


 

10) Stimmt es, dass AMA-Flächenkontroll-Ergebnisse aus den Vorjahren nicht anerkannt werden?

 

11) Inwiefern entspricht Punkt 3 des Almleitfadens „Bestimmung der Futterfläche bei baumbestandenen Flächen“ dem Artikel 6 Punkt 7 der INVEKOS Verordnung 3887/92?

 

12) Welches waren die jeweiligen konkreten Kritikpunkte des österreichischen und europäischen Rechnungshofes an der Almfutterflächenerfassung in den Jahre 2001-2012? Welches waren die daraufhin konkret getroffenen Maßnahmen seitens des Landwirtschaftsministeriums?

 

13) Wie viele Grünland-Flächen in Hektar wurden durch Vor-Ort AMA-Kontrollen in den Jahren 2009-2012 jeweils als Hutweiden zurückgestuft? Wie viele Betriebe waren davon betroffen? Wie viele Betriebe davon waren Bio-Betriebe?

 

14) In welcher Weise werden sie den ehemaligen EU-Kommissar Franz Fischler, der laut Tiroler ORF vom 16. April 2013 die Schirmherrschaft einer Schlichtungskommission von AMA und Landwirtschaftskammern übernehmen soll, bei der Bereinigung des Almflächen-Desasters unterstützen?

 

15) Bei wie vielen Bäuerinnen und Bauern sind im Rahmen der Futterflächen-Kontrollen durch die AMA seit 2006 Beanstandungen aufgetreten? (Bitte um Auflistung pro Jahr und Bundesland)

 

16) Bei wie vielen Bäuerinnen und Bauern bezogen sich die Beanstandungen seit 2006 auf den Titel Futterflächenabweichungen? (Bitte um Auflistung pro Jahr und Bundesland)